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Wirtschaft: DeTe Mobil darf nicht mit TÜV-Urteil werben

Die Deutsche Telekom MobilNet (DeTe Mobil) darf nicht mehr mit dem Slogan werben: "Das neutrale Urteil des TÜV: T-D1 hat die beste Netzqualität". Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az: 84 O 83/99).

Die Deutsche Telekom MobilNet (DeTe Mobil) darf nicht mehr mit dem Slogan werben: "Das neutrale Urteil des TÜV: T-D1 hat die beste Netzqualität". Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az: 84 O 83/99). Die Werbung sei irreführend und deshalb unlauterer Wettbewerb, urteilten die Richter. Es werde der falsche Eindruck erweckt, dass die Prüfung nach allgemein gültigen objektiven Kriterien erfolgt sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Prüfung der Netzqualität basiere auf eigenen Versuchen der Firma DeTe Mobil. Die Ergebnisse seien anschließend vom TÜV lediglich auf ihre Schlüssigkeit überprüft worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine solche Prüfung könne man kaum als "neutrale Untersuchung" verstehen. Kläger in dem Prozess war das Düsseldorfer Konkurrenzunternehmen E-Plus Mobilfunk. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 500 000 Mark festgelegt.

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