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Ein Zug wird kommen. Vorerst stehen bei der Bahn keine Streiks an.

© dpa

Deutsche Bahn: EVG verzichtet auf Warnstreiks

Reisende können aufatmen: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will ihre Mitglieder vorerst nicht zum Streiken auffordern.

Warnstreiks bei der Deutschen Bahn sind vorerst abgewendet. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erklärte am Freitag, sie werde zunächst nicht zu Ausständen aufrufen. Kurz zuvor hatte die Bahn eine von der Gewerkschaft geforderte Abschlagszahlung an die Mitarbeiter in Vorgriff auf den ausstehenden Tarifabschluss zugesagt. "Wir haben uns durchgesetzt", erklärte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.

Die Bahn will EVG-Mitgliedern einen Vorschuss auf den Tarifabschluss zahlen

Nach der Androhung von Warnstreiks durch die EVG hatte die Bahn am Freitagmittag angekündigt, ihren Mitarbeitern einen Vorschuss auf den Tarifabschluss zu zahlen. Die Mitarbeiter aus den Bereichen Eisenbahnverkehr und Infrastruktur bekommen demnach jeweils 750 Euro. Für den Dienstleistungsbereich, dessen Tarifverträge erst später ausgelaufen waren, seien es 300 Euro. Nachwuchskräfte bekommen den Angaben zufolge jeweils 46 Prozent der Zahlungen für ihren Unternehmensbereich.

Die Gewerkschaft fordert nach wie vor sechs Prozent mehr Lohn

Die Forderungen der EVG seien damit erfüllt, erklärte Kirchner. Nun müsse die Bahn "zügig" in die eigentlichen Verhandlungen für eine Lohnerhöhung eintreten. Kirchner bekräftigte die Forderung seiner Gewerkschaft nach sechs Prozent mehr Lohn, mindestens aber 150 Euro im Monat. Einen neuen Gesprächstermin beider Seiten gibt es laut Deutscher Bahn noch nicht.

Die Bahn verhandelt in dem Tarifstreit separat mit EVG und der Lokführer-Gewerkschaft GDL

In dem langwierigen Tarifkonflikt verhandelt die Bahn jeweils separat mit der EVG und der konkurrierenden Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), nachdem sich die drei Parteien nicht auf die Modalitäten für gemeinsame Gespräche einigen konnten. Die Bahn strebt trotzdem Tarifabschlüsse an, die für gleiche Berufsgruppen gleiche Bedingungen vorsehen. AFP

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