zum Hauptinhalt
256591_0_ce19b2b2.jpg

© Thilo Rückeis

Deutsche Bahn: Firmen müssen sich schützen dürfen

Die Mehdorn-Kritiker wollen die Privatisierung der Bahn verhindern. Ein Gastkommentar von Dieter Hundt.

Die öffentliche Diskussion über die Anwendung von Datenabgleichen bei der Deutsche Bahn AG wirft wichtige Fragen zum Umgang und zur Sicherung von Daten auf, die viele Menschen in Deutschland bewegen. Die Sorge um den Umgang mit privaten Daten der Bürger und das Recht auf Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen. Dem Schutz der Privatsphäre kommt ein hoher Stellenwert zu und dies betrifft jeden Einzelnen.

Das gilt auch für Unternehmen: Sie müssen ihre Daten vor unberechtigten Zugriffen schützen und für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Dazu gehört die Bekämpfung von Korruption und anderen kriminellen Verhaltensweisen, die leider vereinzelt auch durch Mitarbeiter erfolgen. Niemand darf übersehen, dass auch die Bahn Anlass hat, solchen Missständen entgegenzuwirken. Ein Datenabgleich kann dazu durchaus ein notwendiges und legitimes Mittel sein.

Auffällig ist, wer im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der Deutsche Bahn AG lautstark den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn fordert. Das sind Stimmen aus der Politik, welche die Bahn am liebsten weiterhin allein in staatlichem Besitz sehen wollen. Offensichtlich wird hier der Versuch unternommen, über diesen Weg weitere Privatisierungsschritte und den möglichen Börsengang des Unternehmens zu hintertreiben. Wir dürfen nicht zulassen, dass eines der erfolgreichsten Privatisierungsobjekte der vergangenen zehn Jahre in Misskredit gebracht wird. Im konkreten Fall mögen Fehler passiert sein, die auch innerhalb des Unternehmens erkannt wurden. Aber das darf kein Vorwand sein, um die Verantwortlichen und das Unternehmen zu diskreditieren.

Deutsche Unternehmen sehen sich zunehmend der Spionage ausgesetzt. Viele sind gefährdet, von korrupten Organisationen oder Einzelpersonen geschädigt zu werden. Dem dürfen die Unternehmen nicht hilflos ausgesetzt sein. Sie müssen ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer sich ganz überwiegend rechtmäßig verhaltenden Arbeitnehmer vor Korruption, Datenraub und den Missbrauch von Daten schützen können. Das geltende Datenschutzrecht schützt Arbeitnehmerdaten vor unzulässigen Zugriffen. Es ist allerdings hoch kompliziert und wenig übersichtlich. Ich trete deshalb für klare gesetzliche Regelungen ein, mit der auch die Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes geklärt werden. Das ist kein Aufruf, die Inflation von Gesetzen im Arbeitsrecht noch weiter auszudehnen. Vielmehr lassen sich solche Fragen mit wenigen klaren Vorschriften innerhalb des Datenschutzgesetzes regeln. Solche Vorschriften können beide Anliegen verbinden: Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Schutz der Arbeitgeber vor Korruption und Missbrauch.

Dieter Hundt ist Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Dieter H, t

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false