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© dpa

Deutsche Bahn: Schnüffelei kostet 1,1 Millionen Euro

Berliner Datenschützer verhängt Rekordbußgeld gegen die Deutsche Bahn. Der Konzern akzeptierte die Strafe. Womöglich müssen auch die Ex-Manager zahlen.

Berlin - Die Deutsche Bahn zahlt ein Bußgeld von mehr als 1,1 Millionen Euro, weil sie mehrfach und über Jahre gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat. Dies sei das höchste Bußgeld, das deutsche Behörden in Sachen Datenschutz je festgesetzt haben, erklärte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix am Freitag. Der Konzern akzeptierte die Strafe. Die Opposition und Gewerkschaften forderten aber, nun die ehemaligen Manager in Regress zu nehmen.

Das Bußgeld beträgt exakt 1 123 503,50 Euro. Die Summe kommt zustande, weil es um mehrere Gesetzesverstöße geht, die Dix aber unterschiedlich gewichtete. Die Bahn hatte mehrfach heimlich die Daten ihrer Mitarbeiter mit denen der Lieferanten mittels eines sogenannten Screenings verglichen, um Korruptionsfälle aufzudecken. Außerdem ließ sie in Verdachtsfällen durch Detektive Konto- und andere sensible Daten sammeln, auch solche von Angehörigen der Beschäftigten. Dies war ungesetzlich.

Zudem hatte die Bahn ihre Belegschaft mittels eines ausgeklügelten Systems überwacht, weil sie fürchtete, dass interne Informationen an Kritiker und Journalisten weitergegeben werden. Dazu hatte sie E-Mails überwachen lassen und bei Hinweisen PCs durchsucht. Jedoch waren einige Taten verjährt – bestraft wird die Bahn nur für Vorfälle ab 2002.

Ans Licht gekommen waren die Vorfälle nach und nach im Frühjahr dieses Jahres. Der Vorstandsvorsitzende Hartmut Mehdorn hatte daraufhin seinen Posten verloren, Nachfolger Rüdiger Grube tauschte danach fast das gesamte Top-Management aus. Auch die Verantwortlichen für Konzernsicherheit, Revision und Korruptionsbekämpfung mussten gehen. Mehdorns Vertrag läuft allerdings bis Mai 2011, er berät die Bahn noch immer.

Juristisch abgeschlossen ist die Datenaffäre mit dem Bußgeld indes nicht. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt noch immer, nachdem seit dem Frühjahr mehrere Anzeigen gegen die Bahn erstattet wurden. Wann man zu einem Ergebnis kommen werde, sei noch unklar, sagte eine Sprecherin der Behörde.

Ist einer der Manager für die Verstöße haftbar zu machen, wird die Bahn womöglich Regresszahlungen von ihm verlangen. „Wenn man einem Vorstand nachweisen kann, dass er vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen hat, muss der Aufsichtsrat tätig werden“, sagte der Wirtschaftsrechtler Michael Adams. Allerdings gebe es dabei einen Ermessensspielraum, zudem sei es schwer, einem Vorstand die Verfehlungen anzulasten. Die Deutsche Bahn prüft nach Informationen dieser Zeitung, ob sie gegen die Verantwortlichen vorgehen kann. Dies hänge vom Einzelfall ab, hieß es aus dem Unternehmen.

Die Gewerkschaften sehen die Ex-Manager in der Verantwortung. „ Aus moralischer Sicht könnte man einen Rückzahlungsanspruch für gerechtfertigt halten, das lässt sich aus rechtlichen Gründen aber wohl nicht durchsetzen“, sagte Klaus-Dieter Hommel, Chef der Gewerkschaft GDBA. Politiker sehen es ähnlich. Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, sagte, angesichts der offenkundigen Verstöße gegen den Datenschutz „müssen die Verantwortlichen dafür geradestehen und dafür bezahlen“. CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer forderte die Bahn auf, die Einzelfälle zu prüfen. Wenn ein Manager strafrechtlich verantwortlich sei, müssten seine Versorgungsansprüche gekürzt werden.

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