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Wirtschaft: Deutsche Exporteure verklagen die Post

Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) hat die Deutsche Post auf Rückzahlung angeblich überhöhter Portogebühren verklagt. "Die Post verlangt ein überhöhtes Briefporto, das von der zuständigen Behörde nicht genehmigt wurde und damit gesetzeswidrig ist", sagte Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung.

Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) hat die Deutsche Post auf Rückzahlung angeblich überhöhter Portogebühren verklagt. "Die Post verlangt ein überhöhtes Briefporto, das von der zuständigen Behörde nicht genehmigt wurde und damit gesetzeswidrig ist", sagte Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung. "Derzeit erleben wir Monopolpreise, die durch nichts gerechtfertigt sind."

Das Porto sei ursprünglich nur bis zum 31. August 2000 genehmigt gewesen. Die Regulierungsbehörde sei dann kompetenzwidrig durch Wirtschaftsminister Werner Müller angewiesen worden, die Genehmigung bis Ende 2002 zu verlängern. "Gegen diese rechtswidrige Auslegung richtet sich unsere Klage", erklärte Handke. Da eine ordentliche Genehmigung nicht vorliege, fordere der BGA die ungenehmigte Vergütung zurück, sagte Ralf Wojtek, Prozessbevollmächtigter des BGA und nebenher Vorsitzender des Bundesverbands Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK), dem auch der Post-Konkurrent UPS angehört. "Es ist nun Sache der Post, darzulegen, wie hoch die Kosten der Leistungsbereitstellung wirklich sind", sagte Handke.

Beobachter sehen in der Klage dann auch den erneuten Versuch, die Post dazu zu zwingen, ihre Kostenrechnung im Briefbereich offen zu legen. Die Post-Konkurrenz versucht seit Jahren nachzuweisen, dass die Post mit den Gewinnen aus dem Briefbereich den Paketdienst subventioniert und so den Wettbewerb in Schach hält. Außerdem steht in diesem Jahr die Genehmigung der neuen Briefpreise ab 2003 auf dem Programm der Regulierungsbehörde.

Der Verband betreibe mit seiner Klage Polemik auf Kosten des Unternehmens, erklärte die Post. Tatsächlich sei das Briefporto im Jahr 2000 von der Regulierungsbehörde bis Ende 2002 genehmigt worden. Vorausgegangen sei eine nach dem Postgesetz zulässige Weisung des Wirtschaftsministers. Die Post sei daher der falsche Ansprechpartner. Der BGA hatte in dem für die Klage relevanten Erhebungszeitraum rund 42 700 Euro im Bereich der monopolisierten Briefsendungen bezahlt. Dabei geht der Außenhandelsverband von einer 50-prozentigen Überhöhung aus. Daher fordert er von der Post eine Summe von 21 000 Euro zurück.

Zusätzlich kommentierte der BGA am Dienstag die neuesten Exportzahlen des Außenhandels, die das Wiesbadener Bundesamt für Statistik am selben Tag veröffentlichte. Demnach sank der Export-Umsatz im Dezember 2001 im Vergleich zum Vorjahres-Monat um 3,6 Prozent auf 48,2 Milliarden Euro. Frühestens in der zweiten Jahreshälfte könne sich eine von den USA und den Ländern Südostasiens ausgehende Erholung in der Exportnachfrage und in den Exportzahlen widerspiegeln.

Dank der guten Entwicklung im ersten Halbjahr erreichte die Bundesrepublik 2001 dennoch einen Rekordwert in der Außenhandelsbilanz. Deutschland führte Waren im Wert von 637,2 Milliarden Euro aus. Das sind 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Wert der Einfuhren erhöhte sich geringfügig um 0,9 Prozent auf 543,3 Milliarden Euro. Die Außenhandelsbilanz schloss mit einem Überschuss von 93,9 Milliarden Euro.

Erstmals seit 1990 gab es auch wieder einen Überschuss in der Leistungsbilanz, und zwar von 11,1 Milliarden Euro. Neben dem Außenhandel sind in ihr auch die grenzüberschreitenden Dienstleistungen, das Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie laufende Übertragungen erfasst.

agr, HB

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