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Wirtschaft: Deutsche Firmen wollen Ausnahme bei US-Börsengesetz

Der Bundesverband der Deutschen Industrie meint: Teile der verschärften Regeln sind nicht mit deutschem Recht vereinbar

Berlin (hop). Deutsche Unternehmen erwarten große Probleme durch die Einführung verschärfter Börsenregeln in den USA. In einem Brief an die US-Börsenaufsicht SEC warnten daher eine Reihe deutscher Unternehmen davor, dass Teile des so genannten Sarbanes-Oxley-Gesetzes „mit europäischen und deutschen Standards nicht vereinbar sind“. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Industrie am Montag mit. Die Unternehmen fordern, einige Bestimmungen des Gesetzes nicht auf ausländische Unternehmen, deren Aktien in den USA gehandelt werden, anzuwenden.

Die neuen Regeln wurden in den USA im Zuge der Bilanzskandale um den Energiehändler Enron und den Telekommunikationskonzern Worldcom eingeführt. Bei groben Verstößen gegen die Bilanzierungsvorschriften drohen Unternehmenschefs und Finanzvorständen mehr als 20 Jahre Haft und hohe Geldstrafen. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die in den USA gelistet sind. An der New Yorker Wertpapierbörse NYSE und der Computerbörse Nasdaq sind allein 22 deutsche Firmen notiert, darunter auch große Konzerne wie die Deutsche Telekom, Daimler-Chrysler und Eon.

Peter Wiesner, BDI-Justiziar in Brüssel, sagte dem Tagesspiegel, die Chancen auf Erfolg stünden gut. „Auch in der Vergangenheit hat die SEC Ausnahmen zugelassen.“ So hätten Unternehmen bei Quartalsberichten nicht nach den Bilanzregeln US-GAAP bilanzieren müssen, sondern auch die – europäische – IAS anwenden dürfen.

Die Unternehmen wiesen in ihrem Brief darauf hin, dass es bei der Anwendung amerikanischen Rechts außerhalb der USA zu Verwerfungen kommen müsse. Man unterstütze die Maßnahmen zwar, aber die Corporate-Governance-Systeme zur innerbetrieblichen Kontrolle seien oft nicht vergleichbar. Zum Beispiel werden deutsche Unternehmen vollkommen anders geführt. Hier gibt es das zweigeteilte System mit Vorstand und Aufsichtsrat. In den USA gibt es dagegen den Board, der die Geschäfte führt und auch kontrolliert. Außerdem sei der Vorstand in Deutschland als Ganzes für die Geschäftsführung verantwortlich und nicht einzelne Vorstandsmitglieder wie in den USA.

Der BDI erinnerte in seinem Brief daran, dass auch die SEC das Recht anderer Länder anerkannt habe, eigene Corporate-Governance-Standards festzulegen.

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