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Wirtschaft: Deutsche Post AG: Missbraucht der Konzern den Wettbewerb?

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat der Deutschen Post AG erstmals einen Missbrauch im Wettbewerbsverhalten vorgeworfen. Die Post habe 1999 und 2000 Großkunden, unter anderem der Quelle AG, beim Versand von Katalogen unzulässige Umsatzanteilsrabatte gewährt, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn als Ergebnis eines förmlichen Verfahrens mit.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat der Deutschen Post AG erstmals einen Missbrauch im Wettbewerbsverhalten vorgeworfen. Die Post habe 1999 und 2000 Großkunden, unter anderem der Quelle AG, beim Versand von Katalogen unzulässige Umsatzanteilsrabatte gewährt, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn als Ergebnis eines förmlichen Verfahrens mit. Die Regulierungsbehörde forderte die Post auf, solche rechtswidrigen Rabatte künftig nicht mehr einzuräumen. Das Unternehmen verwies darauf, dass die beanstandeten Rabattverträge mit den Versandhäusern Quelle und auch Neckermann bereits nach Einleitung des Verfahrens der Behörde zum 30. Juni gekündigt worden seien. Es gebe weder Folgevereinbarungen noch entsprechende Verträge mit anderen Kunden. Die gewährten Rabatte würden zurückerstattet. Die Kunden würden durch solche Rabatte an die Deutsche Post gebunden, hieß es in der Begründung der Regulierungsbehörde. "Derartige Treuerabatte entfalten eine Sogwirkung zu Gunsten der Deutschen Post." Großkunden würden daran gehindert, Teile ihres Sendungsaufkommens über andere Anbieter zu befördern. Dadurch würden Wettbewerber in ihren Marktchancen beeinträchtigt.

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