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Wirtschaft: Deutsche Telekom: Großhandelsflatrate für die Konkurrenz

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vorläufig einen zeitunabhängigen Pauschalpreis für den Internetzugang anbieten. Einen Antrag der Telekom auf vorläufigen Rechtsschutz sei von den Richtern abgelehnt worden, teilte das Gericht am Mittwoch in Köln mit.

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vorläufig einen zeitunabhängigen Pauschalpreis für den Internetzugang anbieten. Einen Antrag der Telekom auf vorläufigen Rechtsschutz sei von den Richtern abgelehnt worden, teilte das Gericht am Mittwoch in Köln mit. Über die Hauptklage der Telekom gegen die Onlinepauschale werde erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im vergangenen November aufgefordert, ihr Internetangebot für die Konkurrenten bis Anfang Februar um eine so genannte Großhandelsflatrate zu erweitern.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Fall schwierige Rechtsfragen des Telekommunikationsrechts aufwerfe, die sich in dem Eilverfahren nicht eindeutig beantworten ließen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sei es der Telekom und ihrem Tochterunternehmen T-Online zuzumuten, die Forderungen der Regulierungsbehörde zunächst zu erfüllen.

Von Seiten des Unternehmens hieß es, man werde die weiteren juristischen Schritte prüfen. Da man dem Regulierungsbescheid bereits seit Mitte Dezember nachkomme und den anderen Online-Anbietern einen Pauschalpreis gewähre, stelle die praktische Umsetzung des aktuellen Gerichtsbeschlusses kein Problem dar. Der Preis pro Anschluss liege für die Konkurrenten bei 4800 Mark monatlich. Dieses Angebot entspreche einem Pauschalpreis pro Endkunden von deutlich unter der vom Kartellamt geforderten Preisobergrenze von 79 Mark.

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