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Wirtschaft: Deutsche Telekom: US-Anleger verklagen Telekommunikationskonzern

Die amerikanischen Anwaltskanzleien Harvey Greenfield und Milberg Weiss Bershad & Lerach verklagen die Deutsche Telekom im Namen amerikanischer Anleger. Die Telekom habe den amerikanischen Anlegern im Börsenprospekt zum dritten Gang an den Kapitalmarkt im Juni wichtige Informationen vorenthalten, heißt es in der Milberg-Anklage.

Die amerikanischen Anwaltskanzleien Harvey Greenfield und Milberg Weiss Bershad & Lerach verklagen die Deutsche Telekom im Namen amerikanischer Anleger. Die Telekom habe den amerikanischen Anlegern im Börsenprospekt zum dritten Gang an den Kapitalmarkt im Juni wichtige Informationen vorenthalten, heißt es in der Milberg-Anklage.

Als die Telekom am 17. Juni mit aktienähnlichen Anteilsscheinen, so genannten American Depositary Shares (ADS), in den USA an die Börse ging, seien die Verhandlungen mit dem amerikanischen Mobilfunkanbieter Voicestream bereits weit fortgeschritten gewesen. Dies habe die Telekom jedoch verschwiegen. Außerdem habe die Telekom zum dem Zeitpunkt des Börsengangs bereits gewusst, dass die Gewinne durch die Ersteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen erheblich niedriger ausfallen würden, so die Anklage.

Am 24. Juli hatte das Unternehmen die Übernahme von Voice Stream öffentlich verkündet und am 28. Juli einen Gewinnrückgang von 26 Prozent bekannt gegeben und dies unter anderem mit den Kosten der Mobilfunklizenzen begründet. Als Kläger könnten sich alle Personen melden, die nach Veröffentlichung des Börsenprospekts ADS der Deutschen Telekom erworben haben. Die Telekom kündigte Widerstand an: "Wir werden die Klage energisch abwehren", sagte ein Konzernsprecher in Bonn.

Neben der Telekom richtet sich die Klage nach Angaben von Milberg auch an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Bank, Deutsche Bank Alex. Brown, Dresdner Kleinwort Benson, Dresdner Kleinwort Benson North America, Goldman Sachs und an Telekom-Vorstandschef Ron Sommer.

Nach Angaben aus Branchenkreisen fordern die US-Aktionäre in Sammelklagen über verschiedene Anwaltsfirmen Schadenersatz in Höhe von insgesamt drei Milliarden Dollar (rund 6,6 Milliarden Mark). Sie begründen ihre Klage damit, dass sie nicht so rechtzeitig von der geplanten Übernahme von Voicestream erfahren hätten, dass sie ihre Telekom-Papiere noch hätten verkaufen können. Da der Aktienkurs dann gesunken sei, sei ihnen Schaden entstanden. Die Kläger hatten aktienähnliche Telekom-Anteile, ADS, gekauft. ADS sind ein in den USA übliches Anrecht auf einen oder mehrere Anteilsscheine. Der Aktien-Ersatz wird ebenfalls an der Börse gehandelt und bewegt sich preislich meist in gleichen Bahnen wie die reguläre Aktie.

Im Juli 2000 hatte die Deutsche Telekom angekündigt, Voicestream Wireless für 55,7 Milliarden Dollar zu übernehmen. Die Akquisition muss noch von der amerikanischen Telekommunikationsbehörde FCC genehmigt werden. Telekom-Chef Sommer hatte unlängst erklärt, er rechne mit der endgültigen Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens im zweiten Quartal des kommenden Jahres.

Telekom-Analysten und Börsianer werteten den Preis für den siebtgrößten US-Mobilfunkanbieter Voicestream als überhöht. Der Kurs der ADS fiel daher von 51,50 Dollar am 21. Juli auf 45 Dollar am 24. Juli. Am Mittwoch schlossen die Telekom-ADR bei 33,56 Dollar. An der Frankfurter Börse verlor die T-Aktie am Donnerstag knapp drei Prozent auf 37,76 Euro.

kk

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