zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Anleger wehren sich

Vor Gericht versuchen viele Aktionäre, wenigstens einen Teil ihrer Verluste ersetzt zu bekommen

Von Heike Jahberg

Frank Planeck machte den Anlegern Mut. Der Metzgermeister aus dem Ruhrgebiet schaffte, wovon viele träumen. Er konnte die Kursverluste, die er mit dem Neue-Markt-Unternehmen Infomatec erlitten hatte, von den Firmen-Gründern zurückverlangen. Schadensersatz in Höhe von 100 000 DM gewährte ihm im vergangenen September das Landgericht Augsburg, weil Planeck sich auf eine Börsenmitteilung der Gesellschaft verlassen und Aktien gekauft hatte. Statt des vertraglich fixierten Mobilcom-Auftrags über neun Millionen Mark hatte Infomatec von einem großen 55-Millionen-Coup geschwärmt. Kurz darauf ging es mit dem Unternehmen bergab.

Kein anderer Kleinaktionär hatte zuvor in Deutschland Schadensersatz erstreiten können, weil er sich von den Vorständen oder Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft getäuscht, belogen und verraten gefühlt hat. Leider ist das nach Planeck auch niemand anderem mehr gelungen. Denn selbst innerhalb des Augsburger Landgerichts wurde der Triumphzug der Kleinanleger rapide gestoppt. Die Kollegen einer anderen Kammer verweigerten kurz darauf einem anderen Aktionär den erhofften Schadensersatz.

Dabei sehnen sich die Anleger nach Wiedergutmachung. Je tiefer die Börse in den Keller rutscht, je detaillierter die Bilanztricks krimineller Unternehmensvorstände ans Licht kommen und je heftiger die Wut geprellter Kleinaktionäre wird, desto größer wird der Wunsch, sich wenigstens einen Teil seines verlorenen Geldes von Unternehmen, Banken, Wirtschaftsprüfern oder Finanzdienstleistern zurückzuholen. Klagen laufen viele oder sind in Vorbereitung: gegen EM.TV, Metabox, Biodata und Refugium. Aber auch gegen Börsen-Schwergewichte wie die Deutsche Telekom, der Anleger falsche Angaben über den Wert des Immobilienbesitzes in den Prospekten zur zweiten und dritten Börsentranche vorwerfen.

Geklagt wird auch gegen das Telematik-Unternehmen Comroad, dessen Firmengründer Schnabel einen Großteil seiner Umsätze erfinden konnte, ohne dass ihm die Wirtschaftsprüfer von KPMG auf die Schliche kamen. Der Bayreuther Anwalt Harald Petersen, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), bereitet jetzt einen Schadensersatzprozess gegen die Prüfer vor. Ende des Monats soll die Klage eingereicht werden. Den Regressanspruch zugunsten der Anleger will der Anwalt mit einer ungewöhnlichen Rechtskonstruktion erreichen. Indem er unterstellt, der Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Comroad entfalte Schutzwirkung zugunsten Dritter, also der Aktionäre. Ob die Gerichte Petersen folgen, ist zweifelhaft. Bislang zumindest zeigten sich die Richter wenig aufgeschlossen für die juristischen Fingerübungen der Anlegeranwälte. So konnte bislang kein Anleger, der sein Geld in den einstigen Neue-Markt-Star EM.TV gesteckt hatte, einen müden Cent zurückbekommen. Einmal beschied das Landgericht München der Anwältin Daniela Bergdolt, der von ihr ins Feld geführte Paragraph 15 WPHG (siehe Kasten) sei keine taugliche Anspruchsgrundlage, das Oberlandesgericht zweifelte an dem Vorliegen eines Schadens. „Das hat mich mehr als erstaunt“, sagt Bergdolt.

„Von Klagen kann man derzeit nur abraten“, empfiehlt Klaus Nieding, Präsident des Deutschen Anleger-Schutzbunds. Denn Anleger könnten fast nie beweisen, dass Ad-hoc-Mitteilungen oder andere Verlautbarungen, in denen der Vorstand mickrige Geschäfte schön gerechnet hat, tatsächlich falsch waren. „Dazu braucht man Insider-Infos“, sagt der Anwalt. Um Vorstandsmitglieder strafrechtlich zu belangen, müsse man ihnen zudem vorsätzliches Handeln nachweisen. Um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, reiche es daher aus, wenn der einstige Finanzvorstand von EM.TV, Florian Haffa, erklärt, einfach nicht gewusst zu haben, wie man eine Bilanz richtig erstellt.

Dennoch geben Anleger die Hoffnung nicht auf. Sie setzen auf die nächst höhere Instanz. „Wir brauchen ein Urteil des Bundesgerichtshofs“, sagt Daniela Bergdolt. Der Münchner Anlegeranwalt Klaus Rotter, ein Star der Szene, ist bescheidener und hofft erst einmal auf das Berufungsurteil in Sachen Infomatec, das am 1. Oktober kommen soll: „Dann dreht sich der Wind“.

Schützenhilfe erhoffen sich die Kläger von den Staatsanwälten. Denn wenn diese ermitteln, fallen wichtige Beweise für die Zivilprozesse der Kleinaktionäre ab. So will auch Rotter EM.TV im n frustierter Anleger verklagen, aber erst wenn das Hauptverfahren gegen die Brüder Haffa im Herbst des Jahres eröffnet wird. 120 Seiten stark sei die Anklageschrift der Staatsanwälte - viel Futter auch für die Anlegeranwälte.

Aktionärsschützer sehen die Klagewelle jedoch höchst skeptisch. Die meisten Klagen bringen nichts, warnt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Denn bei vielen Unternehmen gäbe es nichts zu holen: „Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen“. Die SdK fordert eine Zwangs-Haftpflichtversicherung für Vorstände und Aufsichtsräte - mit hohem Eigenanteil: „Nur wenn man fürchtet, zur Kasse gebeten zu werden, arbeitet man wirklich sauber“, glaubt SdK-Vorstand Harald Petersen.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false