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Wirtschaft: Die Bahn lässt sich von Juristen bestärken

Zwei Gutachter bescheinigen dem Konzern, Bedenken gegen eine Privatisierung seien haltlos

Berlin - Für Rupert Scholz ist die Lage beim Gesetzentwurf zur Privatisierung der Deutschen Bahn klar: Es gibt keine Probleme mit der Verfassung. Scholz, ehemals Bundesverteidigungsminister, legte jetzt ein im Auftrag der Bahn erstelltes Rechtsgutachten vor, das einer Reihe von Stellungnahmen aus Bundesministerien widerspricht. Unterstützt wurde er von Peter Hommelhoff, Professor für Unternehmensrecht an der Uni Heidelberg und Mitglied im Beirat der Bahn. „Es ist kurios, was man in dem Zusammenhang mittlerweile alles lesen kann“, sagte Scholz. Den Vorwurf der Gesetzeskritiker, der Bund verzichte auf Einfluss auf das Schienennetz, könne er nicht nachvollziehen. „Der Bund wird in Wahrheit gestärkt“, sagte er. Eine Klage in Karlsruhe hätte „keine Chance auf Erfolg“.

Zurzeit wird ein Gesetz zur Teilprivatisierung der Bahn vorbereitet. Federführend ist das Verkehrsministerium unter Wolfgang Tiefensee (SPD). Anfang März wurde ein Entwurf vorgelegt, zu dem die anderen Ressorts Stellung nahmen. Das Votum reicht von vorbehaltloser Unterstützung vom SPD-geführten Finanzministerium bis hin zu starker Ablehnung aus den Ressorts Wirtschaft, Inneres, Verbraucherschutz (alle drei sind unionsgeführt) und Justiz (SPD). Die Kritiker äußern Zweifel daran, ob die Bestimmungen des Grundgesetzes eingehalten werden und ob – wie angestrebt – das Netz bilanzrechtlich bei der Bahn bleiben kann.

Weder Scholz noch Hommelhoff sehen hier einen Konflikt. Beide sind allerdings der Bahn freundschaftlich verbunden. Scholz war im vergangenen Jahr Vorsitzender des Aufsichtsrats von Hertha BSC. Die Bahn ist seit Sommer 2006 Hauptsponsor des Vereins. Hommelhoff hat in der Vergangenheit bei öffentlichen Diskussionsveranstaltungen für den integrierten Konzern geworben. Die Einwände der Ministerien dürfe man nicht überbewerten, argumentierten beide. Im Justizressort sei der Verfasser „ein juristischer Hilfsarbeiter“, sagte Scholz.

Allerdings wurde die Stellungnahme des Justizministeriums nach Tagesspiegel-Informationen intern eng abgestimmt. Alle Abteilungen waren beteiligt.

Bahnchef Hartmut Mehdorn hatte immer dafür geworben, den Konzern zusammen mit dem Netz an die Börse zu bringen. Da die Union, Teile der SPD und die Opposition dagegen sind, einen privaten Investor an der Schieneninfrastrukur zu beteiligen, wurde ein Kompromiss ausgearbeitet: Das juristische Eigentum am Netz soll beim Bund bleiben, das wirtschaftliche bei der Bahn liegen. Das Grundgesetz (Artikel 87) fordert, dass der Bund den Erhalt eines ausreichenden Netzes gewährleistet, schließt aber eine Beteiligung von Privaten nicht komplett aus. Die Professoren Scholz und Hommelhoff gehen davon aus, dass dem Verkehrsministerium der rechtliche Spagat gelungen ist und alle Bedingungen des Grundgesetzes erfüllt werden. Nach der Verfassung dürfe der Staat schon heute nicht in die Unternehmensführung der Infrastrukturgesellschaften – insbesondere der Bahntochter DB Netz – hineinregieren.

Bahnvorstand Otto Wiesheu sagte zur Rechtfertigung dafür, dass nun auch der Konzern mit Gutachten in die Öffentlichkeit gehe: „Die Bahn hat ein eigenes Interesse daran zu sehen, ob alles mit der Verfassung zu vereinbaren ist.“ Das Unternehmen müsse sich auf die Diskussion darüber vorbereiten – und habe sich deshalb die Gutachter aus den „Hochkarätigsten“ ausgewählt.

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