Wirtschaft : Die deutsche Börse will die Namensaktie als Standard einführen

09.08.1999 00:00 UhrVon ro

Namensaktien werden nach Einschätzung der Deutsche Börse AG in fünf Jahren bei deutschen Aktiengesellschaften Standard sein. Die bislang üblichen Inhaber-Aktien, bei denen die AG im Vergleich zu den Namensaktien keine detaillierte Kenntnis über den einzelnen Aktionär hat, wird es dann kaum noch geben. Die Renaissance der Namensaktie, über die vor fünf Jahren hierzulande kaum jemand geredet hat, beruht nach Ansicht von Jürgen Blitz, Vorstandschef der Deutsche Börse Clearing AG, auf mehreren Vorzügen: Die Aktie kann dadurch problemlos weltweit an Börsen gelistet werden, die Gesellschaften können ihre Aktionäre gezielt ansprechen und die internationale Kapitalbeschaffung werde erleichtert.

Noch im August stellen Siemens und Deutsche Bank auf Namensaktien um, im Oktober die Dresdner Bank.

Den entscheidenden Schub für die Namensaktie gab die Fusion von Daimler und Chrysler im vergangenen Jahr. Dort stellte sich das Problem, die neue Aktie zugleich an den Börsen in Deutschland als auch in den USA zu notieren: In Amerika ist dies nur mit Namensaktien möglich. Außerdem sollte ein globales Aktienbuch eingerichtet werden.

Insgesamt werden bis zum Jahresende hierzulande nach Angaben von Blitz 16 Gesellschaften von Inhaber- zur Namensaktie wechseln.

Erleichtert wird die Einführung der Namensaktie auch durch das heute problemlose, kostengünstige elektronische Verfahren. Innerhalb von zwei Tagen ist der neue Aktionär in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen und kann dann mit allen wichtigen Informationen des Unternehmens versorgt werden. Mit der Namensaktie rückt nach Einschätzung von Blitz auch die Abwicklung von Hauptversammlungen über das Internet näher, was etwa für Gesellschaften wie DaimlerChrysler mit Sitz in Deutschland und in den USA und mit Aktionären in vielen Ländern attraktiv werden könnte. Außerdem kann die jeweilige Gesellschaft schneller als bisher durch das Aktienbuch Aufschluß über Bewegungen im Aktionärskreis bekommen.

Noch nicht eindeutig geregelt ist allerdings der Datenschutz und damit die Frage, wer detaillierten Einblick in das Aktienbuch einer Gesellschaft nehmen darf.

Am Wochenende hatte sich Wolfgang Jacob, der Bundesauftragte für den Datenschutz kritisch zur Einführung der Namensaktien geäußert. Er befürchtet einen Mißbrauch der Aktionärsdaten für Werbung und Marketing, wenn etwa Adresshändler problemlos Einsicht in das jeweilige Aktienbuch nehmen könnten. Auch mache es wenig Sinn, Angaben etwa über den Beruf des Aktionärs zu speichern. Nur wesentliche Daten dürften aufgenommen werden. Jacob fordert deshalb eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes. Dort heißt es in Paragraf 67, das jeder Aktienbesitzer mit Namen, Wohnort und Beruf in das Aktienbuch einzutragen ist. "Auf Verlangen" ist dem Gesetz zufolge jedem Aktionär Einsicht in das Aktienbuch zu gewähren. Auch nach Ansicht von Bankern ist das Aktiengesetz in dieser Hinsicht nicht mehr "zeitgemäß".

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