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Wirtschaft: Die Einkommensteuer ist zum Trümmerfeld geworden

Der Mainzer Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven über den langsamen Tod der wichtigsten Steuerquelle

Der Mainzer Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven über den langsamen Tod der wichtigsten Steuerquelle Nachdem die Bundesregierung zu Beginn ihrer Amtsperiode umfangreiche Steuererhöhungen angekündigt oder auch bereits beschlossen hat, scheint sie nunmehr erkannt zu haben, dass gerade die hohe Steuer und Abgabenlast eines der wesentlichen Hindernisse für mehr Beschäftigung in Deutschland ist. Zudem werden dadurch Schwarzarbeit und Kapitalflucht gefördert.

In den letzten Wochen lässt sich eine Kursänderung feststellen: Mit einer moderaten Abgeltungssteuer soll der Kapitalflucht entgegengewirkt werden. Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sollen mit einer niedrigen Pauschalbelastung gefördert werden. Die steuerliche Begünstigung der Ich- AG soll helfen, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Kleine Unternehmen sollen durch eine Pauschalierung der Betriebsausgaben unterstützt werden. Betrachtet man diese Maßnahmen jeweils für sich, kann man ihnen wohl zustimmen. Allerdings tragen sie dazu bei, dass die Systematik der Einkommensteuer immer stärker durchbrochen wird.

Für die klassische Einkommensteuer gilt der Grundsatz, dass alle Einkommen eines Bürgers unabhängig von Quelle und Verwendung zusammengefasst und – unter Beachtung der Kosten der Einkunftserzielung (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) – einem einheitlichen Steuertarif unterworfen werden. Nur so kann eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit durchgesetzt werden. Von dieser Anforderung ist die Steuerpolitik inzwischen weit entfernt.

Über den Grundsatz hatte sich die Regierung schon mit der Steuerreform 2000 hinweggesetzt, als sie eine nach der Rechtsform der Unternehmen unterschiedliche Besteuerung durchsetzte. Seitdem werden Gewinne der Kapitalgesellschaften anders besteuert als die der Personengesellschaften und der Einzelunternehmen. Sparen im Unternehmen (Einbehaltung von Gewinnen) wird anders behandelt als etwa Sparen aus Lohneinkommen. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich steuerfrei, nicht dagegen bei Personengesellschaften. Kapitaleinkünfte in Form von Dividenden unterliegen der Körperschaftsteuer und zusätzlich – zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) – der persönlichen Einkommensteuer. Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren werden dagegen ausschließlich dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer unterworfen.

Mit den jetzt geplanten Steueränderungen geht dieses „Zertrümmern“ der Einkommensteuer weiter: Bei festverzinslichen Wertpapieren sollen laufende Zinserträge demnächst einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent unterliegen, Kursgewinne dagegen mit 15 Prozent belastet werden. Das Verfahren der Einkunftsermittlung wird bis zu einer bestimmten Einnahmengrenze pauschaliert und damit vereinfacht, aber eben nicht für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler. Wer als Arbeitsloser eine Ich-AG gründet, erhält steuerliche Förderung, nicht dagegen sein Konkurrent, der vor der Unternehmensgründung nicht arbeitslos war.

Nun ist die Beachtung der Steuersystematik keineswegs – wie es Politiker gerne darstellen – ausschließlich eine theoretische Konzeption der Wissenschaft. Verstöße gegen die Steuersystematik führen zu Wettbewerbsverzerrungen, mindern die Entscheidungsneutralität der Besteuerung und führen deshalb zu Wohlstandsverlusten. Deshalb sollten sich die Politiker schon an steuersystematischen Vorstellungen orientieren.

Doch auch bei den jüngsten steuerpolitischen Vorhaben sind offenbar alle steuersystematischen Überlegungen in Vergessenheit geraten. Die Steuerpolitik führt zu einer stärkeren Durchbrechung der Prinzipien der Einkommensteuer. Von einer systematisch aufgebauten Einkommensteuer ist nur ein Trümmerfeld geblieben. Ziel einer Reform muss es deshalb sein, wieder zu einer einfachen und gerechten Besteuerung zu kommen, bei der alle Einkommen lückenlos erfasst (breite Bemessungsgrundlage) und einem einheitlichen, deutlich abgesenkten Steuertarif unterworfen werden. Würde das erreicht, könnte man die vielen Einzelregelungen und die damit verbundenen Verzerrungen und Wohlstandsverluste vermeiden.

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