zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die EU-Kommission muss Vor- und Nachteile prüfen - Kriterien des europäischen Kartellrechts

Die Staaten der Europäischen Union (EU) wollen verhindern, dass Unternehmen allein durch ihre Größe eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Die EU-Kommission übernimmt daher auf Gemeinschaftsebene Aufgaben, wie sie hier zu Lande das Bundeskartellamt inne hat.

Die Staaten der Europäischen Union (EU) wollen verhindern, dass Unternehmen allein durch ihre Größe eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Die EU-Kommission übernimmt daher auf Gemeinschaftsebene Aufgaben, wie sie hier zu Lande das Bundeskartellamt inne hat. Sie überpüft, ob grenzüberschreitende Unternehmensfusionen den Wettbewerb unterbinden. Oberstes Ziel ist es, festzustellen, ob Fusionen für den Kunden Vorteile bringen. Sollte der Zusammenschluss Wettbewerb behindern, ist zu erwarten, dass der Kunde für schlechtere Qualität höhere Preise bezahlen muss. Das ist weder im Sinne der Idee eines Gemeinsamen Europäischen Marktes noch des EU-Vertrages.

Zuständig ist der Wettbewerbs-Kommissar Mario Monti; Grundlage ist die "Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen" aus dem Jahr 1998, die unterdessen mehrfach revidiert wurde. Ein Firmenzusammenschluss hat für die Kommission gemeinschaftsweite Bedeutung, wenn die beteiligten Unternehmen einen weltweiten Gesamtumsatz von insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro erwirtschaften. In Frage steht, ob die Marktstellung und wirtschaftliche Macht der Unternehmen die Wahlmöglichkeiten der Lieferanten und Kunden und die Entwicklung des technischen Fortschritts nicht behindert. Sollte die Kommission zu der Auffassung gelangen, dass eine Fusion eine marktbeherrschende Stellung begründet, muss sie diese verbieten.

Fusionen müssen bei der Kommission angemeldet werden. Dabei sind Fristen einzuhalten. Die Brüsseler Behörde billigte am Mittwoch die größte Fusion der Wirtschaftsgeschichte unter Auflagen und verzichtete auf die Einleitung eines weiteren und vertiefenden monatelangen Prüfverfahrens. Die Kommission kann eine Zustimmung - wie jetzt im Fall Vodafone geschehen - mit Auflagen und Bedingungen verknüpfen, um sicherzustellen, dass der Zusammenschluss der Idee des Gemeinsamen Marktes nicht wiederspricht.

Seit einem Jahr wird über eine Reform des europäischen Kartellrechts diskutiert. Der Anlass ist simpel: Die Kommission ist mit Verfahren überlastet. Ein Weißbuch vom April 1999 schlägt vor, das Anmelde- und Genehmigungssystem abzuschaffen und stattdessen auf eine sogenannte Ex-Post-Kontrolle überzugehen. Für eine nachträgliche Kontrolle verlangt die Kommission größere Untersuchungs- und umfassendere Sanktionsbefugnisse.

ank

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false