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Wirtschaft: Die Förderung im Überblick

sind Arbeitnehmer, Lehrlinge, Wehr und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe sowie nicht erwerbstätige Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in den ersten drei Jahren zu Hause bleiben. Auch Beamte, Richter und Soldaten können Riester-Verträge schließen.

sind Arbeitnehmer, Lehrlinge, Wehr und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe sowie nicht erwerbstätige Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in den ersten drei Jahren zu Hause bleiben. Auch Beamte, Richter und Soldaten können Riester-Verträge schließen. Selbstständige nur, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglieder sind. Ehepartner ohne eigenes Einkommen können einen „Zulagen-Vertrag“ abschließen, bei dem der Eigenbeitrag ausschließlich aus den staatlichen Zulagen besteht.

Gefördert werden spezielle, von der Finanzaufsicht BaFin zertifizierte Rentenversicherungen, Investmentfonds und Banksparpläne. Für Bauherren gibt es besondere Entnahmepläne, bei denen sie vorübergehend Geld von ihren Vorsorgekonten für den Kauf von Immobilien abziehen können.

Unterstützt wird das Riester-Sparen durch staatliche Zulagen. Diese bestehen aus einer Grund- und einer Kinderzulage (siehe Grafik). Die Zulagen sind bei der staatlichen Zulagenstelle in Brandenburg (Havel) zu beantragen.

Steuern lassen sich durch einen Sonderausgabenabzug mit den Riester-Verträgen sparen. Der Abzug liegt in diesem Jahr bei maximal 525 Euro und steigt bis zum Jahr 2008 auf 2100 Euro jährlich.hej

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