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Wirtschaft: Die freie Wahl des Energieversorgers ist sicher gestellt

Die Energiebranche hat den Weg für einen Wechsel des Stromanbieters frei gemacht: Die Branchenverbände unterzeichneten am Montag die so genannte zweite Verbändevereinbarung, die ab 1. Januar 2000 gelten soll.

Die Energiebranche hat den Weg für einen Wechsel des Stromanbieters frei gemacht: Die Branchenverbände unterzeichneten am Montag die so genannte zweite Verbändevereinbarung, die ab 1. Januar 2000 gelten soll. Danach kann jeder Kunde ohne bürokratische Hindernisse seinen Versorger frei wählen. Mit der Stromrechnung muss ein bestimmter Betrag für die Netznutzung entrichtet werden - egal, für welcher Stromanbieter sich der Kunde entscheidet, sagte der Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke Heinz Klinger. Offen sei noch, wie die Kosten bei einem Anbieterwechsel verrechnet würden. Bisher haben die Stromanbieter untereinander die Gebühr für jede Durchleitung von Strom separat verhandelt. Mit der Vereinbarung, bei der es um ein jährliches Volumen von bis zu 30 Milliarden Mark geht, umgeht die Branche die Einsetzung einer Regulierungsbehörde.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller sagte, Bundeskartellamt und die EU-Wettbewerbshüter müssten die Vereinbarung noch freigeben. Wegfallen werden in Zukunft die entfernungsbedingten Durchleitungspreise. Stattdessen wird der deutsche Strommarkt in zwei Handelszonen - Nord und Süd - geteilt. Der Saldo der ausgetauschten Energiemengen zwischen den Gebieten soll den Angaben zufolge mit 0,25 Pfennig pro Kilowattstunde verrechnet werden. Das Bundeskartellamt will das Papier genau prüfen, da das Zonenmodell als "problematisch" angesehen werde.

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