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Wirtschaft: Die Gewerkschaften fürchten... ...ein ungleiches Kräfteverhältnis

Zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die zwingende Wirkung von Tarifverträgen. Der begrenzte verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers im Bereich des Günstigkeitsprinzips würde bei einer Umsetzung der Vorschläge der CDU/CSU überschritten.

Zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die zwingende Wirkung von Tarifverträgen. Der begrenzte verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers im Bereich des Günstigkeitsprinzips würde bei einer Umsetzung der Vorschläge der CDU/CSU überschritten. Tarifverträge würden nur so lange gelten, bis der Arbeitgeber einen Abbau von Arbeitsplätzen ankündigt. Unter dem Eindruck einer solchen Drohung würden zwei Drittel der Belegschaft dem Verzicht auf tarifliche Leistungen zustimmen. Von gleichberechtigten Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite könnte keine Rede mehr sein. Die Rechtsprechung hat die Berücksichtigung der Beschäftigungsaussichten im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs bislang überwiegend abgelehnt – mit einem durchschlagenden Argument: Wer Beschäftigungsaussichten mit Löhnen und Arbeitszeiten in Beziehung setzt, kann auch gleich Äpfel mit Birnen vergleichen.

Der Autor ist Referatsleiter Tarifpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Christof Wachter

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