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Wirtschaft: Die Grenze ist das Grundgesetz KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Der Kanzler macht Ernst: Der Kündigungsschutz wird gelockert, das Arbeitslosengeld soll von maximal 32 Monaten auf höchstens 18 Monate reduziert werden. Arbeitsrechtler sind sich einig: Sowohl was den Kündigungsschutz angeht als auch das Arbeitslosengeld, hat der Gesetzgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Der Kanzler macht Ernst: Der Kündigungsschutz wird gelockert, das Arbeitslosengeld soll von maximal 32 Monaten auf höchstens 18 Monate reduziert werden. Arbeitsrechtler sind sich einig: Sowohl was den Kündigungsschutz angeht als auch das Arbeitslosengeld, hat der Gesetzgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Allerdings dürfte der bei den Kündigungsregeln größer sein als beim Arbeitslosengeld. Denn das ist eine Versicherung, und durch ihre Beiträge haben die Arbeitnehmer rechtlich geschützte Ansprüche erworben. Daher darf die Unterstützung zwar an weitere Bedingungen wie etwa längere Wartezeiten geknüpft werden, aber nicht beliebig gestrichen werden, sagt der Leipziger ArbeitsrechtsProfessor Burkhard Boemke. Arbeitslosengeld werde es daher immer geben – zumindest so lange die Arbeitnehmer in den gemeinsamen Topf einzahlen.

Auch ein Mindestschutz vor Kündigungen wird stets bestehen bleiben. Selbst wenn der Gesetzgeber das bestehende Kündigungsschutzgesetz komplett aufheben würde (was niemand will) dürften Arbeitnehmer nicht ohne weiteres aus dem Betrieb geworfen werden. Das haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesarbeitsgericht entschieden. Schon heute gilt für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz nicht. Aber auch in solchen Firmen sind die Mitarbeiter vor willkürlichen, diskriminierenden Entlassungen geschützt. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz. Und daran rüttelt niemand. hej

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