zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Grünen lehnen das Tariftreue-Gesetz ab

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat das geplante Tariftreue-Gesetz der Bundesregierung vorerst abgelehnt. In einer Sondersitzung am Mittwoch-Abend beschlossen die Abgeordneten, den vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr, wie vorgesehen, am morgigen Freitag in die Parlamentsdebatte einzubringen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat das geplante Tariftreue-Gesetz der Bundesregierung vorerst abgelehnt. In einer Sondersitzung am Mittwoch-Abend beschlossen die Abgeordneten, den vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr, wie vorgesehen, am morgigen Freitag in die Parlamentsdebatte einzubringen. Dies hatte die Bundesregierung geplant, als sie am Mittwoch-Vormittag den Entwurf im Kabinett billigte. Zu einer ersten Lesung im Bundestag könne es nun erst im nächsten Jahr kommen, hieß es.

Im parlamentarischen Verfahren wollen die Koalitionspartner von Bundeskanzler Gerhard Schröder darüber hinaus umfangreiche Änderungen in dem Gesetz durchsetzen. Schröder hatte der IG Bau im Herbst ein solches Gesetz versprochen, um die Beschäftigung zu Dumpinglöhnen auf den Baustellen und auch im öffentlichen Nahverkehr einzudämmen. Das vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Gesetz sieht vor, dass Aufträge der öffentlichen Hand ab 50 000 Euro in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Mitarbeitern Löhne zahlen, die dem am Ort der Auftragsvergabe gültigen Tarifvertrag entsprechen. Die Grünen wollen nun die 50 000-Euro-Schwelle heraufsetzen und eine Vereinfachung des bürokratischen Kontrollverfahrens erreichen.

Verstimmung über die Pläne des Bundeskanzlers hatte es bereits am Dienstag in der Bundestagsfraktion gegeben. Der Haushaltsexperte der Grünen, Oswald Metzger, hatte die ablehnende Haltung unter anderem damit begründet, dass das Gesetz einen Verwaltungsaufwand von jährlich 160 Millionen Mark mit sich bringe. Zudem werde die Bauwirtschaft in den ostdeutschen Ländern überfordert und benachteiligt.

In Kreisen der Grünen-Fraktionsführung hieß es, das ablehnende Votum vom Dienstagabend sei auf Missverständnisse zurückzuführen und darauf, dass maßgebliche Befürworter des Gesetzes in der Fraktionssitzung nicht mehr anwesend gewesen seien. Metzger bestritt diese Darstellung aufs Schärfste. Alle entscheidenden Fraktionsmitglieder hätten am Dienstag abgestimmt.

Mit dem Tariftreuegesetz sollen Wettbewerbsverzerrungen im Bau- und Verkehrsbereich vermieden werden, die nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Einsatz von niedrig entlohnten Arbeitskräften entstehen. Das geplante Gesetz zielt vor allem auf die Baubranche und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dem Einsatz von untertariflich entlohnten Arbeitskräften auf staatlichen Baustellen und im Personennahverkehr werde ein Riegel vorgeschoben, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Auch die Arbeitgeber- und Industrieverbände der Bauwirtschaft hatten das Gesetz begrüßt und keine Nachteile für die ostdeutsche Branche gesehen. Heftige Kritik an dem geplanten Gesetz kam dagegen aus den Bundesländern. Vor allem die ostdeutschen Länder befürchten Wettbewerbsnachteile für ihre Firmen, wenn diese sich um Aufträge in den alten Ländern bewerben. Im Fall eines Zuschlages müssten die Unternehmen dann Tariflöhne auf dem Niveau des Auftraggeber-Landes zahlen. Der größte Teil der ostdeutschen Unternehmen zahlt schon jetzt nicht einmal den niedrigen Ost-Bautariflohn.

asi

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false