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Wirtschaft: Die Grundlinien der Sozialreformen stehen

Trotz allen Streits, aller Vorschläge und des Widerspruchs: Wie bei Gesundheit, Rente und dem Arbeitsmarkt gespart werden soll

Trotz aller Unsicherheit über die Arbeitsergebnisse der Reformwerkstätten in Deutschland werden zumindest in der Sozialpolitik einige Grundlinien deutlich, an denen sich die unterschiedlichen Verhandlungspartner wohl orientieren werden.

Krankenversicherung

Die Vorgabe des Bundeskanzlers für alle Reformer ist, den durchschnittlichen Beitragssatz für die Krankenversicherungen auf um die zwölf Prozent zu senken. Das ist eine gewaltige Anstrengung, denn rund 30 Milliarden Euro müssen entweder gespart oder anders finanziert werden. Klar scheint inzwischen zu sein, dass weder Zusatzeinkünfte noch Mieteinnahmen zur Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Versicherung herangezogen werden sollen. Allenfalls versicherungsfremde Leistungen wie die Familienmitversicherung oder der Mutterschutz könnten steuerfinanziert werden: Das würde die Krankenkassen aber nicht ausreichend entlasten. Die politische Diskussion dreht sich deshalb um vier große Brocken, die reformiert, abgeschafft, oder privat finanziert werden könnten: das Krankengeld, die Versicherung privater Unfälle, Zahnersatz, und das Entdecken unwirtschaftlicher Stellen im System. Nur wenn man alle diese Bereiche zusammennehmen würde, käme man tatsächlich auf Einsparsummen von rund 35 Milliarden Euro. Doch davon hat sich die Politik schon verabschiedet. Den Zahnersatz will der Kanzler auf keinen Fall aus der gesetzlich finanzierten Krankenversicherung nehmen, bei den Haushalts und Sportunfällen ist es immer noch nicht ganz klar, ob sie im System bleiben können. Aber je weniger in diesen Bereichen getan wird, deso größer müssen die Reserven sein, die aus dem System gequetscht werden. Und das heißt vermutlich: höhere Rezeptgebühren, Strafen fürs Doktor-Hopping, mehr Beteiligung bei Krankenhausaufenthalten und Heilbehandlungen. Denkbar ist aber noch eine Lösung: Die Arbeitgeberbeiträge werden auf einem bestimmten Niveau festgeschrieben. Dann müssten die Arbeitnehmer allein das finanzieren, das jetzt nicht gespart wird.

Arbeitsmarkt

Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden wohl zusammengelegt – auf welchem Niveau aber, ist noch offen. Wer künftig arbeitslos wird, wird sein Arbeitslosengeld nur noch zwölf Monate lang bekommen, bei älteren Arbeitslosen erhöht sich die Bezugsdauer auf 18 Monate. Danach wird es das Arbeitslosengeld II geben, das am Anfang vermutlich etwas über der Sozialhilfe liegen wird, dann aber schnell auf dieses Niveau abschmilzt. Für die Kürzung der Arbeitslosengeldbezugsdauer wird es wohl lange Übergangszeiträume geben, damit der Vertrauensschutz für die Versicherten gewahrt bleibt. Das Wirtschaftsministerium rechnet mit mindestens zwei Jahren.

Rente

Wer heute schon behauptet zu wissen, wie die nächste Rentenreform aussieht, lügt. Klar ist nur, dass die Rentenversicherungssätze zum Ende des Jahres wieder steigen müssen – auf einen Satz von 19,9 oder sogar 20 Prozent. Die Regierung sagt, das liege an der schlechten Konjunktur. Aktuell gibt es zwar Überlegungen, ob es gerecht wäre, wenn sich Rentner und Beitragszahler diese Last teilen. Doch die langfristigen Probleme der Versicherung werden damit nicht gelöst. Für die gibt es bisher nur Vorschläge, keine Lösungen.uwe

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