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Die Kleinen gegen den DGB: Streit um die Tarifeinheit erreicht neue Phase

Im Streit um die Tarifeinheit bündeln die kleinen Arbeitnehmerorganisationen ihre Kräfte. Am Dienstag trafen sich in Frankfurt am Main Vertreter von sechs Gewerkschaften, darunter die Ärzteorganisation Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit sowie Fluglotsen- und Lokführergewerkschaft, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Im Streit um die Tarifeinheit bündeln die kleinen Arbeitnehmerorganisationen ihre Kräfte. Am Dienstag trafen sich in Frankfurt am Main Vertreter von sechs Gewerkschaften, darunter die Ärzteorganisation Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit sowie Fluglotsen- und Lokführergewerkschaft, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Der Termin war kein Zufall: Am heutigen Mittwoch trifft das Bundesarbeitsgericht in Erfurt voraussichtlich eine Entscheidung, die das Prinzip der Tarifeinheit („Ein Betrieb gleich eine Gewerkschaft gleich ein Tarifvertrag“) aufhebt.

Im Vorgriff auf das Vorgehen des obersten Arbeitsgerichts hatte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vor kurzem einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um die Tarifeinheit auf diesem Wege zu retten. Das Argument von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und DGB-Chef Sommer: Die Tarifeinheit verhindere die Zersplitterung des deutschen Tarifsystems und die Spaltung der Belegschaften. Wenn es in den Unternehmen mehrere Gewerkschaften beziehungsweise mehrere Tarifverträge gebe, müssten sich entsprechend die Tarifkonflikte häufen. Ein neuer Zusatz im Tarifvertragsgesetz sollte deshalb regeln, dass bei zwei Tarifverträgen in einem Betrieb, die zumindest teilweise für dieselben Beschäftigtengruppen gelten, nur der Vertrag der stärkeren Gewerkschaft gilt. Anders gesagt: Wenn Verdi unter den Ärzten bei Vivantes mehr Mitglieder hat als der Marburger Bund, dann gilt der Tarifvertrag von Verdi.

Und noch ein anderer Punkt ist für die Dachverbände DGB und BDA wichtig: Es soll im Betrieb keine Arbeitskämpfe geben dürfen, solange der im Betrieb vorrangig geltende Tarifvertrag läuft. Nach Einschätzung der kleinen Gewerkschaften schränkt das aber ihr Arbeitskampfrecht ein. Und überhaupt sehen sie im „Angriff des Tarifkartells“ (Flugbegleitergewerkschaft Ufo) eine „unheilige Allianz“ von DGB und BDA (Gewerkschaft der Lokführer) gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Falls der Gesetzgeber also der Initiative der Spitzenverbände folgt, gibt es mit Sicherheit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes, spricht von „einer Attacke auf eine der Grundfesten eines plural verfassten Staates“. Der DGB wolle „unliebsam gewordene Konkurrenten an die Wand drücken“, sagte Henke dem Tagesspiegel. Die kleinen Organisationen, die alle nicht dem DGB angehören, würden nicht „wie die geduldigen Lämmer auf die Schlachtbank warten“.

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