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Wirtschaft: Die Kunden wehren sich

Auch in Berlin, Sachsen und Thüringen denken Verbraucherschützer jetzt über Sammelklagen nach

Berlin – Kunden des Berliner Gasversorgers Gasag, die sich gegen die zum 1. Oktober anstehenden Preiserhöhungen wehren wollen, können sich jetzt an die Verbraucherzentrale Berlin (VZ) wenden. „Die Verbraucher sollen uns ihre Rechnungen und das Preiserhöhungsverlangen der Gasag zuschicken“, sagte der Rechtsexperte der VZ, Bernd Ruschinzik, dem Tagesspiegel.

Sammelklage. Ermutigt durch den Erfolg der Hamburger Verbraucherschützer, die den Gasversorger Eon Hanse vor Gericht zu einer Offenlegung der Preiskalkulation zwingen konnten, prüfen jetzt auch die Berliner, ob sie eine Sammelklage gegen die Gasag initiieren. Der Vorteil: Bei einer solchen Klage würden sich mehrere Verbraucher die Prozesskosten teilen und das Prozessrisiko minimieren. Entsprechende Verfahren sind bereits in Hamburg und Bremen anhängig, in Brandenburg wird eine Sammelklage gegen drei Gasunternehmen vorbereitet, in Sachsen und Thüringen suchen die Verbraucherschützer noch nach klagewilligen Gaskunden. Spätestens bis Ende September will die VZ Berlin entschieden haben, ob sie eine Sammelklage gegen die Gasag betreut. „Wir werden dann an die Kunden herantreten“, sagte Ruschinzik.

Zahlen unter Vorbehalt. Vorerst rät Ruschinzik den Gasag-Kunden, das Preiserhöhungsverlangen zurückzuweisen und den erhöhten Rechnungsbetrag ausdrücklich nur unter Vorbehalt zu zahlen. Wer von sich aus die Rechnung kürze, müsse damit rechnen, von der Gasag verklagt zu werden, warnte der Jurist. Noch sei die Rechtslage unübersichtlich, weil es widersprüchliche Gerichtsurteile gebe.

Die Alternative: Erhöhung nicht zahlen. Dagegen empfiehlt die VZ Hamburg, sich der Preiserhöhung ganz zu widersetzen oder höchstens einen Aufschlag von zwei Prozent zu zahlen: „Wer unter Vorbehalt zahlt und später sein Geld zurückfordert, muss beweisen, dass die Preiserhöhung unbillig war“, betont VZ-Geschäftsführer Günter Hörmann. Klagt dagegen der Versorger, muss er nachweisen, dass die Preiserhöhung angemessen war, und zu diesem Zweck seine Kalkulation offen legen. Bisher hat jedoch kein Gasunternehmen seine Preisberechnung offenbart.

Gassperre . Wer die Preiserhöhung nicht mitträgt, braucht nicht zu befürchten, dass der Versorger das Gas abdreht, betont Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das habe der Bundesgerichtshof bereits 2003 entschieden (Az.: VIII ZR 279/02).

Hartz-IV-Empfänger sind von der Gaspreiserhöhung besonders betroffen. Darauf hat der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, hingewiesen. Da die festgelegten Mietoberwerte für Bruttowarmmieten gälten – also inklusive der Heizkosten – , würden die Steigerungen nicht durch zusätzliche Leistungen kompensiert. Wild forderte vom Senat eine Anhebung der Mietoberwerte bis Anfang 2006. Nach einer vom Senat beschlossenen Ausführungsvorschrift gelten derzeit für Haushalte von Hartz-IV-Empfängern gestaffelt nach ihrer Größe Obergrenzen bei der Bruttowarmmiete von 360 Euro bis 705 Euro als angemessen.

Musterbriefe gegen die Erhöhung der Gaspreise finden Sie unter www.energienetz. de und www.vzhh.de

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