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Wirtschaft: Die Lecks bei der gesetzlichen Rente

Wo in den Rentenauskünften der Versicherungsträger an der Wirklichkeit vorbeigerechnet wird

ENTGELTPUNKTE:

Die Höhe der Rente richtet sich nach den gesammelten Entgeltpunkten. Wenn man so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten – derzeit 29230 Euro – gibt es pro Jahr genau einen Punkt. Wer zehn Prozent mehr verdient, bekommt 1,1 Punkte, wer 20 Prozent weniger verdient, kriegt nur 0,8 Punkte.

ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE:

Diese monatliche Rente erhält Herr Mustermann, wenn er voll erwerbsunfähig wird. Aber: Nach 1961 Geborene erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur, wenn sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Wer einfache Tätigkeiten noch verrichten kann, bekommt entsprechend weniger.

SOFORT–RENTE:

Diesen Betrag würde Herr Mustermann monatlich erhalten, wenn er heute in Altersrente ginge. Der Betrag errechnet sich aus der Anzahl der Entgeltpunkte, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Im Westen liegt der Rentenwert derzeit bei 26,13 Euro, im Osten bei 22,97 Euro.

SZENARIO NUMMER EINS:

Es gibt keine Rentenerhöhung. Wenn Herr Mustermann bis zu seinem 65. Geburtstag weiter arbeitet und genauso viel verdient wie bisher, erhält er diese monatliche Altersrente – allerdings nur, wenn er nicht für längere Zeit krank oder arbeitslos wird. Doch Vorsicht: Dass die Lebenshaltungskosten mit der Zeit steigen, ist nicht eingerechnet.

SZENARIO NUMMER ZWEI:

Steigen die Renten jährlich um 1,5 Prozent, würde Herr Mustermann diese monatliche Altersrente bekommen – deutlich mehr als ohne Rentenerhöhung.

VERSICHERUNGSZEITEN:

Die BfA listet alle Zeiten auf, in denen der Versicherte Entgeltpunkte gesammelt hat.

SZENARIO NUMMER DREI:

Hier geht die BfA davon aus, dass die Renten jährlich um 3,5 Prozent steigen. Die Rente, die Herr Mustermann in diesem Fall erhalten würde, wäre mehr als doppelt so hoch wie ohne Rentenerhöhung.

RENTENBEITRÄGE:

Hier steht die Summe aller vom Versicherten und vom Arbeitgeber entrichteten Rentenbeiträge. Auch Zahlungen durch öffentliche Kassen während längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden aufgeführt. Für die Berechnung der Rente sind aber nur die Entgeltpunkte relevant.

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