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Wirtschaft: Die Mindeststeuer ist der falsche Ansatz

Der Vorschlag des Kanzlerkandidaten Schröder, bei der Einkommensteuer eine Mindeststeuer von 20 Prozent einzuführen, macht Furore, obwohl der Plan keineswegs neu ist.Bereits im Wahlprogramm der SPD heißt es: "Durch Einführung einer Mindestbesteuerung werden wir sicherstellen, daß sich gutverdienende Abschreibungskünstler nicht wie bisher der Besteuerung entziehen können .

Der Vorschlag des Kanzlerkandidaten Schröder, bei der Einkommensteuer eine Mindeststeuer von 20 Prozent einzuführen, macht Furore, obwohl der Plan keineswegs neu ist.Bereits im Wahlprogramm der SPD heißt es: "Durch Einführung einer Mindestbesteuerung werden wir sicherstellen, daß sich gutverdienende Abschreibungskünstler nicht wie bisher der Besteuerung entziehen können ...".Diese Aussage mag bei Bürgern, die mit steuersystematischen Zusammenhängen nicht vertraut sind, durchaus Zustimmung finden: Man sieht es als ein Gebot steuerlicher Gerechtigkeit an, daß auch Bezieher hoher Einkommen Steuern zahlen müssen.

Ganz abgesehen davon, daß nach wie vor nicht geklärt ist, worauf eigentlich der Mindeststeuersatz von 20 v.H.erhoben werden und wer davon betroffen sein soll, zeigt das Zitat letztendlich die ganze Schwäche der steuerpolitischen Argumentation der größten Oppositionspartei.

Wer vom Gesetzgeber aus wirtschaftspolitischen Gründen (zum Beispiel Wohnungsbauförderung in den neuen Bundesländern) eingeräumte Abschreibungsmöglichkeiten nutzt, verhält sich legal und darf deshalb auch nicht an den Pranger, vor allem nicht in die Nähe von Steuerhinterziehern gestellt werden.

"Abschreibungskünstler" tun nur das, was zuvor vom Gesetzgeber als wirtschaftspolitisch wünschenswert deklariert worden ist.Die viel zitierten "Steuerschlupflöcher" in der Einkommensteuer sind nämlich vom Gesetzgeber, also von Bundestag und Bundesrat, geschaffen worden.Daran war auch die SPD beteiligt.

Soweit Abschreibungen der Abnutzung der Kapitalgüter im Produktionsprozeß entsprechen (Normalabschreibung), stellen sie Kosten der Einkommenserzielung (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) dar und müssen wegen des in der Einkommensteuer geltenden Nettoprinzips bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Normalabschreibungen sind also keine Steuerprivilegien.Nur die darüber hinausgehenden Abschreibungsbeträge - zum Beispiel Sofortabschreibungen und Sonderabschreibungen - sind als Steuervergünstigungen zu bezeichnen.

Falsch ist auch die Behauptung, die "Abschreibungskünstler" könnten sich der Besteuerung entziehen.Durch Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen wird die Steuerlast lediglich in spätere Perioden verschoben.

Wer Sonderabschreibungen in den ersten Jahren nach Anschaffung eines Wirtschaftsgutes geltend macht, zahlt zunächst weniger, in späteren Jahren aber entsprechend mehr Steuern.Es entsteht also (nur) ein Zins- und Liquiditätsvorteil.

Wäre die von der Koalition angestrebte und im Bundestag auch verabschiedete Steuerreform, die sogenannten "Petersberger Steuervorschläge", verwirklicht worden und nicht am Widerstand der SPD-Mehrheit im Bundesrat gescheitert, dann wäre es zu einem umfassenden Abbau von Steuervergünstigungen, also einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, gekommen.In diesem Fall hätte es keiner Mindestbesteuerung bedurft.

Schließlich steht eine Mindeststeuer im Widerspruch zu dem Grundsatz der Einkommensteuer, daß das gesamte Einkommen (unter Berücksichtigung von Verlusten) zusammengefaßt und einem einheitlichen Steuertarif unterworfen werden muß.Wie immer eine Mindeststeuer gestaltet werden soll, sie läuft auf eine Begrenzung des Verlustausgleichs hinaus.

Wenn der Kanzlerkandidat der SPD weiterhin die Mindestbesteuerung fordert, dann zeigt er, daß er mit den Anforderungen an eine "gute" Einkommensteuer auf Kriegsfuß steht.Zudem weckt er Zweifel, ob seine Partei überhaupt zu einer Steuerreform bereit ist, die neben einer Tarifsenkung und einer Nettoentlastung auch einen konsequenten Abbau von Steuervergünstigungen, also eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage bringen müßte.Eine solche Steuerreform würde nämlich eine Mindestbesteuerung erübrigen.Die Diskussion um diesen Vorschlag sollte schleunigst beendet werden.

Professor Rolf Peffekoven ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

ROLF PEFFEKOVEN

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