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Wirtschaft: Die neue EU-Richtlinie für den elektronischen Handel muss bis Ende 2001 umgesetzt sein

Zumindest im Internet sind die Europäer dem freien Markt ein Stück näher gerückt. Durch die nun vom Europäischen Parlament einstimmig verabschiedete Richtlinie für den elektronischen Handel werden sich Verbraucher, aber auch industrielle Abnehmer in Zukunft auf klare Bestimmungen für den Warenkauf im Netz verlassen können.

Zumindest im Internet sind die Europäer dem freien Markt ein Stück näher gerückt. Durch die nun vom Europäischen Parlament einstimmig verabschiedete Richtlinie für den elektronischen Handel werden sich Verbraucher, aber auch industrielle Abnehmer in Zukunft auf klare Bestimmungen für den Warenkauf im Netz verlassen können. "Damit wurde Rechtssicherheit geschaffen", sagt ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. 18 Monate haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, in Berlin will man noch schneller sein. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat kürzlich als Zielrichtung den Sommer 2001 vorgegeben. Nun heißt es offiziell: "So schnell wie möglich."

Kernpunkt der Richtlinie ist das Herkunftslandprinzip. Wer Produkte und Dienstleistungen im Netz anbietet, muss sich allein an die nationalen Bestimmungen des Landes halten, in dem sein Unternehmen seinen Sitz hat. Das gilt für Werbung ebenso wie für die Einräumung von Sonderkonditionen wie Rabatten. Auch in Streitfällen sind die Landesgesetze des Verkäufers Maßstab - allerdings nur dann, wenn der Vertrag zwischen Unternehmen abgeschlossen wurde. Zum Schutz der Verbraucher sieht die Richtlinie bei Geschäften mit privaten Abnehmern nämlich Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip vor: Der Verbraucher soll nicht benachteiligt werden, der Verkäufer muss sich an die Informations- und Widerrufsvorschriften im Land des Abnehmers halten, im Streitfall sind die Gerichte am Wohnort des Verbrauchers zuständig. "Die Regelung war überfällig", sagt Dirk Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AgV) in Bonn. Er warnt gleichwohl davor, bei Käufen im Netz unvorsichtig zu sein. Von weltweit geltenden Regeln sei man noch weit entfernt. "Eine gründliche Information über den Anbieter ist in jedem Fall wichtig, um unangenehme Überraschungen, etwa bei Zahlungen mit der Kreditkarte, zu vermeiden", sagt er. Deutsche Käufer erhalten mit dem zum 1. Juni in Kraft tretenden Fernabsatzgesetz noch zusätzlichen Schutz: Bei Käufen über das Internet haben sie ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Die Kosten für die Rücksendung muss der Lieferant übernehmen.

Nicht alle stimmt die Richtlinie so euphorisch. "Im Grunde werden in Zukunft 15 verschiedene Rechtsordnungen zu beachten sein", sagt Stefan Schneider, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Die Bundesregierung müsse Druck auf Brüssel ausüben, die noch sehr unterschiedlichen Wettbewerbsregeln in Europa einander anzugleichen - "aber nicht auf dem niedrigsten Niveau".

Margarita Chiari

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