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DIE NEUE RECHTSLAGE: 40 bis 80 Euro Strafe

Ab heute gilt in Deutschland Winterreifenpflicht für Autos bei Eis und Schnee. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte der Bundesrat vergangene Woche beschlossen.

Ab heute gilt in Deutschland Winterreifenpflicht für Autos bei Eis und Schnee. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte der Bundesrat vergangene Woche beschlossen. Die Winterreifen-Pflicht besteht laut StVO künftig „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“. Einen Zeitraum legt die StVO nicht fest. Erwischt die Polizei Autofahrer mit Sommerreifen, müssen sie 40 Euro Bußgeld zahlen. Wer auch andere Verkehrsteilnehmer behindert, ist mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg dabei. Akzeptiert werden alle Reifen, die eine Schneeflocke, ein M(atsch)+ S(chnee)-Symbol oder ein Bergpiktogramm ziert. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt. Der Haftpflichtschutz bleibt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei Unfällen im Winter auch mit Sommerreifen bestehen. Lkw müssen laut der Neuregelung nur an den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Das verhindere nicht die Rutschpartien, kritisiert der Auto Club Europa. Der ADAC empfiehlt für Lastwagen gerade bei Autobahnsteigungen Schneeketten. AFP/dpa/brö

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