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DIE NEUEN REGELN: Nicht mehr zum Marktpreis bewerten

Als Teil des europäischen Rettungspaketes gestattet die EU den Banken rückwirkend zum 1. Juli gelockerte Bilanzierungsregeln.

Als Teil des europäischen Rettungspaketes gestattet die EU den Banken rückwirkend zum 1. Juli gelockerte Bilanzierungsregeln. Sie sollen für Entspannung sorgen und das Eigenkapital der Institute schonen.

Haupterleichterung der von Kritikern schon als „Notstandsgesetz“ bezeichneten Lockerung: Die Institute müssen bestimmte Wertpapiere in ihren Bilanzen nicht mehr zum aktuell meist katastrophal niedrigen Kurs bewerten. Das hatte bislang zu drastischen Abschreibungen, hohen Verlusten und zur Aufzehrung des Eigenkapitals geführt. Denn im Zuge der Finanzkrise haben nicht nur die auf Ramschkrediten basierenden Papiere dramatisch an Wert verloren. Auch bei eigentlich solideren Wertpapieren sind die Preise durch die starke Verunsicherung gesunken. Teilweise gibt es gar keinen Marktpreis mehr, weil sie nicht mehr gehandelt werden. Nun können die Banken solche Papiere vom Handelsbestand in den so genannten Anlagebestand verlagern. Dort werden sie nicht nach dem aktuellen Marktwert eingestuft, sondern entsprechend ihrem Ausfallrisiko. Voraussetzung ist, dass die Bank diese Papiere in absehbarer Zeit nicht mehr verkaufen will. Die Deutsche Bank ist die erste in Deutschland, die die neuen Regeln nutzt. Die Postbank hatte zu Wochenbeginn noch nach den alten Regeln bilanziert und 449 Millionen Euro Verlust gemeldet. ro/stek

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