Wirtschaft: Die Optionen
Seit 2003 gilt die Pfandpflicht in Höhe von 25 beziehungsweise 50 Cent für Bier, Wasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Ab März 2005 soll das Pfand auch auf EinwegVerpackungen mit Fruchtsäften und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure fällig werden.
Seit 2003 gilt die Pfandpflicht in Höhe von 25 beziehungsweise 50 Cent für Bier, Wasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Ab März 2005 soll das Pfand auch auf EinwegVerpackungen mit Fruchtsäften und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure fällig werden.
TRITTIN-NOVELLE
Die Pfandpflicht soll nicht mehr von der Getränkeart, sondern von der Verpackung abhängen. Die Mehrwegquote würde dann keine Rolle mehr spielen. Ausgenommen blieben Wein, Milch, Spirituosen und diätische Getränke.
BAYERISCHES MODELL
Danach sollen neben Bier, Mineralwasser und Limonade auch nicht kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Eistee und Alkopops pfandpflichtig werden, unabhängig von der Mehrwegquote.
HESSISCHES MODELL
Das Land Hessen bevorzugt statt eines Pfands eine Abgabenlösung, wenn die Mehrwegquote unterschritten wird.
RHEINLAND-PFÄLZISCHES MODELL
plädiert für ein Optionsmodell, das den Herstellern und Vertreibern von Getränken in Einwegverpackungen Wahlfreiheit lässt. Sie können sich entweder für die Erhebung eines Pfands entscheiden oder für eine Abgabe von zehn Cent pro Liter an die Länder. Tsp
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