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Wirtschaft: Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften - Altersteilzeit

Die Arbeitgeber wollen eine zurückhaltende Tarifpolitik in den kommenden Jahren und bieten im Gegenzug eine verbesserte Altersteilzeit an. Damit lassen sie sich auf Massnahmen der Arbeitszeitverkürzung ein, in diesem Fall eine Umverteilung von Alt nach Jung.

Die Arbeitgeber wollen eine zurückhaltende Tarifpolitik in den kommenden Jahren und bieten im Gegenzug eine verbesserte Altersteilzeit an. Damit lassen sie sich auf Massnahmen der Arbeitszeitverkürzung ein, in diesem Fall eine Umverteilung von Alt nach Jung. Gleichzeitig soll mit der Altersteilzeit unbedingt die Rente mit 60 verhindert werden. Ein solcher neuer Vorruhestandsanspruch, so Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, "ruiniert die Sozialkassen, treibt die Lohnzusatzkosten in die Höhe und wird Arbeitsplätze vernichten". Die Arbeitgeber befürworten dagegen "je nach Branche unterschiedlich im Bereich Altersteilzeit und Altersvorsorge neue Regelungen und Verbesserungen mit betrieblichen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten". Grundlage dieser "verbesserten und flexiblen Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben" ist für die Arbeitgeber die "beidseitige Freiwilligkeit" sowie die betriebliche Gestaltung. Arbeitgeberpräsident Hundt räumt ein, dass die Beschäftigten bei der Altersteilzeit frühestens zwei Jahre nach Beginn der Altersteilzeitvereinbarung in Rente gehen können. Aber, so Hundt, es gehe "doch nicht um Strohfeuereffekte, sondern um nachhaltige flexible und verbesserte Rahmenbedingungen".

Die Rentenabschläge bis zu 18 Prozent haben bislang eine breite Anwendung der Altersteilzeit blockiert. Auch die Arbeitgeber wollen das Problem angehen, aber nicht mit einem "tariflichen Zwangsfonds", wie Hundt den Tariffonds der IG Metall nennt, sondern per "betrieblicher Regelungen auf tarifvertraglicher Grundlage". Dieter Hundt: "Im Rahmen einer mehrjährigen moderaten Tarifpolitik, deren Belastung deutlich unterhalb des Produktivitätszuwachses bleibt, sehe ich auch Spielraum für den teilweisen Ausgleich der Rentenabschläge." Alles in allem schwebt den Arbeitgebern eine Kombination von Altersteilzeit, kapitalgedeckter Altersvorsorge und teilweisem Ausgleich der Rentenabschläge bei der Frührente vor. Ungefähr so wie in der Versicherungswirtschaft: Auf drei Jahre befristet werden dort den Altersteilzeitlern die Rentenabschläge zur Hälfte ausgeglichen; gleichzeitig wird für alle Arbeitnehmer der Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge begonnen.

Unterm Strich sieht das Arbeitgebermodell so aus: Die Tarifparteien verabreden die Lohnerhöhung und wieviel davon in die Verfügungsgewalt der Betriebsparteien gegeben wird, Betriebsräte und Geschäftsführungen entscheiden dann darüber, ob das Geld für die betriebliche Altersvorsorge oder zur teilweisen Finanzierung der Rentenabschläge ausgegeben wird.

alf

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