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Wirtschaft: Die Post muß mindestens 12 000 Filialen erhalten

BONN . Die Deutsche Post AG muß in den kommenden Jahren bundesweit mindestens 12 000 Vertretungen aufrecht erhalten.

BONN . Die Deutsche Post AG muß in den kommenden Jahren bundesweit mindestens 12 000 Vertretungen aufrecht erhalten. Dies will die Bundesregierung dem Unternehmen in einer Verordnung vorgeben, deren Entwurf am Montag in Bonn bekannt wurde. Damit wird die Post mindestens bis Ende 2005 rund 2000 Filialen und Agenturvertretungen mehr betreiben müssen, als sie selbst zunächst vorgesehen hatte.

Laut Postgesetz ist die noch bundeseigene Post AG als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen erbringen. Der Umfang dieses Mindestangebotes soll jetzt - gut eineinhalb Jahre nach der Novellierung des Postgesetzes - mit der sogenannten Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) festgelegt werden. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wurde bereits mit den übrigen Ministerien abgestimmt, muß aber noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Zu den Standardleistungen wird danach neben der Brief- und Paketzustellung auch die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften gehören. Dafür hatte sich unter anderem die SPD- Bundestagsfraktion im Interesse der Presse- und Meinungsvielfalt eingesetzt.

Nach der Verordnung muß die Post bis Ende 2002 mindestens 5000 der 12 000 Vertretungen als Filialen mit eigenem Personal betreiben. Bei den 7000 übrigen Standorten darf es sich um Post- Agenturen handeln, die von anderen Unternehmen betrieben werden. Außerdem muß die Post gewährleisten, daß jeder Kunde die nächste Vertretung in zusammenhängend bebauten Gebieten nach höchstens zwei Kilometern erreichen kann. Der Weg zum nächsten Briefkasten sollnicht länger als ein Kilometer sein.

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