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DIE RECHTE DER KUNDEN: DIE RECHTE DER KUNDEN

Wird ein Flug ganz gestrichen, ist der Flieger so voll, dass man trotz eines gültigen Tickets nicht mitfliegen kann oder landet die Maschine mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Ziel, können Fluggäste nach EU-Recht die Airline zur Kasse bitten. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Entfernung ab.

Wird ein Flug ganz gestrichen, ist der Flieger so voll, dass man trotz eines gültigen Tickets nicht mitfliegen kann oder landet die Maschine mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Ziel, können Fluggäste nach EU-Recht die Airline zur Kasse bitten. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Entfernung ab. Maximal gibt es nach der EU-Verordnung 261/2004 600 Euro. Die Airlines haften jedoch nur, wenn sie die Panne zu vertreten haben, bei außergewöhnlichen Umständen – Streiks, Naturkatastrophen – müssen die Unternehmen keinen Ersatz leisten. Infos zur SÖP finden Sie im Internet unter www.soep-online.de. hej

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