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Wirtschaft: Die Reform im Überblick

Was Rot-Grün will

Das vom Bundestag beschlossene Alterseinkünftegesetz enthält folgende Regelungen:

Ausgezahlte Renten mit lebenslangen monatlichen Zahlungen werden ab 2005 einheitlich zu 50 Prozent besteuert. Die anderen 50 Prozent ergeben den persönlichen Freibetrag, der dem Rentner dann bis an sein Lebensende und unabhängig von späteren Rentenerhöhungen als Festbetrag zugerechnet wird. Der steuerpflichtige Anteil der Rente wächst für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von zwei Prozent auf 80 Prozent. Danach wird er um jährlich einen Prozentpunkt bis 2040 auf 100 Prozent angehoben.

Die Rentenbeiträge sollen ab 2005 als Sonderausgaben steuerfrei gestellt werden. Zunächst gilt dies für 60 Prozent des Rentenbeitrages bis zu einer Höhe von 12 000 Euro im Jahr. Davon ist der Arbeitgeberanteil von 50 Prozent allerdings heute schon steuerfrei. Bis 2025 soll die Abzugsberechtigung in Zwei-Prozent-Schritten auf den vollen Höchstbetrag von 20 000 Euro ansteigen. Die Steuerfreiheit der Beiträge wird also 15 Jahre früher erreicht als die volle Besteuerung der Renten. Eine Doppelbesteuerung soll ausgeschlossen werden. Auch Einzahlungen in berufsständische Versorgungsangebote und private Rentenversicherungen können unter engen Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge) wird für Verträge abgeschafft, die ab 2005 abgeschlossen werden. Laufen die Verträge mindestens zwölf Jahre lang und wird die Versicherung erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, soll der Auszahlungsbetrag gefünftelt werden.

Die Riester-Rente soll vereinfacht werden. Neu vorgeschrieben werden ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife).

In die betriebliche Altersvorsorge können künftig bis zu 4272 Euro steuerfrei eingezahlt werden – nämlich vier Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze plus eine Pauschale von 1800 Euro. Tsp

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