zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Regeln für den Übergang

Zweistufiger Start, höhere Haftung und bessere Absicherung

Das MautSystem wird am 1. Januar 2005 in einer abgespeckten Version gestartet. Die Lkw-Bordcomputer können Straßenneubauten nicht erfassen. Ein Jahr später startet die Vollversion mit einer neuen Software, die jetzt von Siemens federführend entwickelt wird. Im Notfall kann die Übergangsregelung mit der ersten Variante ein Jahr verlängert werden.

Das Konsortium zahlt bei verspäteter Inbetriebnahme ab Januar 2005 monatlich 40 Millionen Euro Vertragsstrafe, die sich in Monatsschritten von fünf Millionen auf höchstens 80 Millionen Euro erhöht. Insgesamt kann die Verspätungsstrafe im Jahr 2005 also 780 Millionen Euro erreichen.

Sobald das System offiziell in Betrieb genommen ist, greift die Betriebshaftung. Diese beträgt 83,3 Millionen Euro pro Monat, was sich maximal auf eine Milliarde Euro für das Konsortium summiert. Mit dem Start der Vollversion haften die Betreiber in vollem Umfang, so wie es der ursprüngliche Maut-Vertrag vorsieht.

Die System-Betreiber bekommen im Übergangsjahr nur 95 Prozent ihrer Vergütung bezahlt. Die volle Vergütung von monatlich etwa 60 Millionen Euro wird nur erreicht, wenn 80 Prozent der erwarteten Mauteinnahmen von 233 Millionen Euro monatlich fließen. Wenn nicht, bekommt Toll Collect auch weniger Geld.

Falls sich am 1. Juni 2005 abzeichnet, dass beide Versionen des Bordcomputers nicht funktionieren, hat der Bund jetzt die Möglichkeit, die Maut-Erfassung neu auszuschreiben, ohne den Vertrag mit Toll Collect selbst zu kündigen. Dann könnten Daimler-Chrysler und Telekom ihr System zwar weiter entwickeln, parallel würden aber die Vorbereitungen für eine Alternative getroffen. fo

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false