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Wirtschaft: „Die Riester-Rente lohnt sich für alle“ Tagesspiegel-Telefonaktion: So hilft der Staat bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

Viel Arbeit für die Expertinnen am TagesspiegelTelefon: Je mehr die Regierung an der gesetzlichen Rente herumbastelt – Beitragsbemessungsgrenze hoch, Schwankungsreserve der Rentenkasse runter – desto verunsicherter sind die Bürger. „Wieviel private Vorsorge brauche ich?

Viel Arbeit für die Expertinnen am TagesspiegelTelefon: Je mehr die Regierung an der gesetzlichen Rente herumbastelt – Beitragsbemessungsgrenze hoch, Schwankungsreserve der Rentenkasse runter – desto verunsicherter sind die Bürger. „Wieviel private Vorsorge brauche ich?“ wollten die Anrufer bei unserer Telefonaktion wissen. Und immer wieder die Frage: „Lohnt sich die Riester-Rente auch für mich?“ Was Gudrun Malze von der Allianz, Susanne Meunier von der Stiftung Warentest und Renate Thiemann vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger geantwortet haben, lesen Sie hier:

Ich bin Beamter und möchte neben meiner Pension noch eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Ist auch für mich ein Riester-Rentenvertrag sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können eine Riester-Rente abschließen und bekommen die staatlichen Zulagen. Die Beiträge für den Riester-Vertrag sind steuerfrei, dafür muss man später im Alter die Riester-Rente voll versteuern. Beamte müssen dann also sowohl Steuern für ihre Pension als auch für die private Zusatzrente zahlen. Dennoch lohnt sich auch für Staatsdiener ein Riester-Vertrag. Denn auch bei Beamten sind die zu versteuernden Einnahmen im Alter niedriger als während des aktiven Arbeitslebens, so dass die Steuerlast unterm Strich geringer ist. Zudem bekommt man bei der Riester-Rente allein durch die Zulagen und Steuervorteile eine ordentliche Rendite.

Ich verdiene ganz gut. Raten Sie mir trotzdem zur Riester-Rente?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass sich die Riester-Rente nur für Geringverdiener mit vielen Kindern rechnet. Sicherlich ist es so, dass diese über die Kinderzulagen besonders von der staatlichen Förderung profitieren. Aber auch für Gutverdiener gibt es ein finanzielles Bonbon. Denn extra für die Riester-Rente hat der Gesetzgeber einen besonderen, zusätzlichen Sonderausgabenabzug geschaffen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, schreibt das Finanzamt dem Steuerzahler die Differenz im Steuerbescheid gut. Das heißt: Wer bislang noch keine Steuererklärung gemacht hat, sollte spätestens jetzt damit beginnen. Der steuerliche Sonderausgabenabzug nutzt vor allem kinderlosen und besser verdienenden Riester-Sparern.

Kann ich die Steuervorteile unbegrenzt in Anspruch nehmen?

Nein, die Riester-Rente soll kein Steuersparmodell werden. Der maximale Versicherungsbeitrag liegt in diesem Jahr bei 525 Euro, wird aber in den nächsten Jahren stufenweise erhöht. Ab 2008 kann man bis zu 2100 Euro Riester-begünstigt sparen.

Wieviel muss ich selber für die Riester-Rente einzahlen?

Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, müssen Sie in diesem Jahr zusammen mit den Riester-Zulagen ein Prozent ihres 2001 verdienten Bruttoeinkommens sparen.

Wie hoch sind die Riester-Zulagen?

In diesem und nächsten Jahr zahlt der Staat eine Grundzulage von insgesamt 38 Euro. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen können, gibt es noch einmal eine Zulage von 46 Euro. Die Summen steigen im Zwei-Jahres-Rhythmus an: Ab dem Jahr 2008 beträgt die jährliche Grundzulage 154 Euro, die Kinderzulagen klettern bis auf 185 Euro.

Was passiert mit der Riester-Rente, wenn der Versicherte stirbt? Ist das Geld dann weg?

Entscheidend ist, wann der Tod eintritt und welche Erben da sind. Wenn der Versicherte stirbt, bevor er die Rente bekommen hat, kann der Ehepartner die bereits angesparte Versicherungssumme unproblematisch auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Hatte man bis dahin keinen eigenen Rentenvertrag, besteht jetzt noch die Möglichkeit, einen solchen abzuschließen. Gezahlt wird dann, wenn der überlebende Ehepartner in Rente geht. Will man das Geld schon vorher, handelt es sich um eine so genannte steuerschädliche Verwendung, und man muss alle Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen. Das gilt auch dann, wenn nicht der Ehepartner, sondern jemand anderes erbt. Stirbt der Versicherte und hat er vorher bereits Rente bekommen, wird die Riester-Rente weitergezahlt. Allerdings nur, falls man eine entsprechende Rentengarantie abgeschlossen hat. Hat man eine solche Garantie bei Vertragsschluss nicht vereinbart, ist das Geld ab dem Tod tatsächlich verloren.

Kann ich mich auch über meinen Arbeitgeber absichern?

Ja, auch hier hilft der Staat. Seit Anfang dieses Jahres können Arbeitnehmer verlangen, dass sie über ihren Betrieb für das Alter vorsorgen. Dabei muss man unterscheiden zwischen betrieblichen Riester-Angeboten, auf die Sie Ihre Riester-Zulagen einzahlen können, und der sogenannten Entgeltumwandlung. Grundsätzlich Riester-fähig sind Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds. Allerdings kann man die Riester-Zulagen dann nicht in Anspruch nehmen, wenn man von der Entgeltumwandlung Gebrauch macht, also einen Teil seines Gehalts steuer- und bis zum Jahr 2008 auch sozialversicherungsfrei in ein betriebliches Altersvorsorgemodell investiert. Denn beim Riester-Sparen sind die Beiträge nur steuer-, nicht aber sozialabgabenfrei.

Wieviel kann ich hier sparen?

Bei Pensionskassen und -fonds können Sie schon jetzt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, sparen. Das sind derzeit maximal 2160 Euro im Jahr.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Eigentlich muss man bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, bevor man die gesetzliche Rente bekommen kann. Langzeitarbeitslose, Altersteilzeit-Beschäftigte und Frauen können jedoch bereits früher in Rente gehen. Allerdings müssen sie Abschläge in Kauf nehmen.

Kann ich mich nicht auch in der gesetzlichen Rente freiwillig höher versichern?

Nein, das geht schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Diese Möglichkeit ist gestrichen worden, weil sie für die Rentenkassen zu teuer wurde.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg.

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