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Wirtschaft: Die Steuerreformpläne

Der Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform, der auf Basis des Koalitionsvertrages vorgelegt wurde, sieht eine Reform in drei Schritten vor: Vom kommenden Jahr an sollen - in einer ersten Stufe - neben der bereits mit dem Jahressteuergesetz 1996 beschlossenen Erhöhung der Grundfreibeträge die Steuertarife gesenkt werden.Gleichzeitig werden die Bemessungsgrundlagen verbreitert.

Der Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform, der auf Basis des Koalitionsvertrages vorgelegt wurde, sieht eine Reform in drei Schritten vor: Vom kommenden Jahr an sollen - in einer ersten Stufe - neben der bereits mit dem Jahressteuergesetz 1996 beschlossenen Erhöhung der Grundfreibeträge die Steuertarife gesenkt werden.Gleichzeitig werden die Bemessungsgrundlagen verbreitert.Aus den Mehreinnahmen soll die Erhöhung des Kindergeldes finanziert werden.In einer zweiten Stufe, vom Jahr 2000 an, ist geplant, den Grundfreibetrag weiter zu erhöhen und die Steuersätze erneut zu senken.Die Mindereinnahmen sollen durch eine zusätzliche Verbreiterung der Bemessensgrundlage gegenfinanziert werden.Mit der dritten Stufe schließlich wird der Grundfreibetrag um weitere 500 DM auf dann 14 000 DM erhöht und die Steuersätze nochmals gesenkt.Der Eingangssteuersatz soll dann 19,9 Prozent, der Spitzensteuersatz 48,5 Prozent betragen.Zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sind weitere Maßnahmen vorgesehen.Einbußen bei den Einnahmen bringt die geplante Erhöhung des Kindergeldes.Per saldo soll es in der dritten Stufe zu einer Nettoentlastung von 15 Mrd.DM kommen.Im übrigen ist geplant, das Unternehmenssteuerrecht umzugestalten: Unternehmereinkünfte sollen generell vom Jahr 2000 an mit höchstens 35 Prozent besteuert werden.

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