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Wohin? Am 1. Juli wird die City BKK endgültig geschlossen, bis zum 14. Juli müssen die Versicherten eine neue Kasse gefunden haben. Doch das ist schwieriger als gedacht. Vor allem alte und chronisch kranke Menschen werden gerne abgewiesen. Foto: dapd

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Wirtschaft: Die Suche nach dem Ausweg

Viele Kassen lassen Versicherte der City BKK abblitzen. Wir sagen Ihnen, was Sie dagegen tun können

Es ist ein Spießrutenlaufen, das die Versicherten der City BKK in diesen Tagen erleben. Ihre Kasse ist pleite und wird zum 1. Juli geschlossen. Daher müssen sich die 160 000 Menschen, die jetzt noch dort versichert sind, eine neue Kasse suchen. Doch das ist schwieriger als gedacht. Weil in der City BKK überproportional viele alte und kranke Menschen versichert sind und diese auch noch überwiegend in den Hochpreis-Metropolen Berlin und Hamburg leben, versuchen viele Anbieter, die neue, teure Kundschaft abzuwimmeln. Ein Einzelfall? Vielleicht nicht. Denn mit der BKK für Heilberufe zeichnet sich bereits eine zweite Kassenpleite ab. Zudem seien weitere Kassen in einer finanziell schwierigen Situation, warnt das Bundesversicherungsamt. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie von der Pleite Ihrer Kasse betroffen sind.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Auch wenn die Kasse pleite ist, steht in Deutschland niemand ohne Versicherungsschutz da. Für die Versicherten der City BKK heißt das konkret: Bis zum 1. Juli sind sie über ihre alte Kasse versichert.

Pflichtversicherte – Arbeitnehmer – haben nach dem offiziellen Schließungsdatum zwei Wochen Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen, Versicherte der City BKK also bis zum 14. Juli. Tun sie das nicht, meldet der Arbeitgeber sie bei der Kasse an, in der sie vor dem Wechsel zur City BKK versichert waren. Geht das nicht, weil die Betroffenen zeitlebens nur bei dieser einen Kasse waren oder aber vor dem Eintritt in die City BKK bei der staatlichen Versicherung der DDR versichert waren, darf der Arbeitgeber eine Kasse auswählen – auch einen Anbieter mit Zusatzbeitrag.

Freiwillig versicherte Mitglieder mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4125 Euro und mehr haben für die Wahl einer neuen Kasse bis zu drei Monate Zeit.

Wird man innerhalb der Zwei-Wochen- beziehungsweise der Drei-Monats-Frist krank, kann eine ärztliche Behandlung auch ohne Krankenversicherungskarte durchgeführt werden. Allerdings darf der Arzt in solchen Fällen eine private Rechnung ausstellen. Das Geld bekommen Sie jedoch zurück, wenn Sie in der Praxis bis zum Ende des Quartals eine gültige Chipkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegen.

WECHSELPROBLEME

In der Theorie ist die Sache klar: Keine Kasse darf jemanden ablehnen, dessen Kasse geschlossen wird – auch nicht, wenn er chronisch krank ist, teure Medikamente braucht oder im Krankenhaus liegt. In der Praxis versuchen viele Kassen aber, Versicherte der City BKK abzuwimmeln. Betroffene sollten solche Fälle dem Bundesversicherungsamt in Bonn, der Verbraucherzentrale Berlin und der Berliner Patientenbeauftragten Karin Stötzner melden. Diese Stellen gehen den Beschwerden nach.

Versicherte sollten darüber hinaus Nägel mit Köpfen machen, das heißt sich nicht mündlich vertrösten lassen, sondern einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Schicken Sie das Formular der Kasse zu Beweiszwecken per Einschreiben/Rückschein. Damit haben Sie Ihr Wahlrecht ausgeübt. Lässt die Kasse den Vorgang schlummern, geht das dann zu ihren Lasten, heißt es beim Bundesversicherungsamt. Denn per Gesetz sind die Kassen verpflichtet, Aufnahmeanträge „zügig“ zu bearbeiten.

PFLEGESTUFE

Viele Kassen versuchen Ältere damit abzuschrecken, dass bei einem Wechsel die Pflegestufe neu festgelegt werden müsse. Sie berufen sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts. Im Fall der City BKK soll das jedoch nicht gelten, heißt es beim Bundesversicherungsamt. Da die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen wird, gilt die Pflegestufe auch nach einem Kassenwechsel weiter.

BEHANDLUNGEN

Auch die Kosten für laufende Behandlungen oder bereits genehmigte Maßnahmen (Reha, Zahnersatz) müssen nach einem Kassenwechsel von der neuen Kasse übernommen werden. Da die neue Kasse davon aber nichts weiß, sollten Neumitglieder die Kostenübernahme unbedingt ansprechen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wer zum Zeitpunkt des Wechsels im Krankenhaus liegt oder Krankengeld bekommt, erhält diese Leistungen ebenfalls von der neuen Kasse weiter.

BONUSPROGRAMME

Wie die Kassen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten honorieren, ist ihre Sache. Daher gibt es keinen Anspruch darauf, nach einem Kassenwechsel das gewohnte Bonusprogramm weiter zu erhalten. „Von der City BKK bereits genehmigte Erstattungen gelten aber auch gegenüber der neuen Kasse“, sagt Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin (VZ Berlin).

ZUSATZBEITRAG

Mit 15 Euro verlangt die City BKK den höchsten Zusatzbeitrag unter allen Kassen. Versicherte, die das Geld bereits am Jahresanfang im Voraus überwiesen haben, können sich ihren Zusatzbeitrag anteilig für die Monate, in denen sie nicht mehr bei der City BKK versichert sind, erstatten lassen.

ZUZAHLUNG

Praxisgebühr, Rezeptgebühr, Beteiligung an den Krankenhauskosten – gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten beteiligen – allerdings in Grenzen. Maximal zwei Prozent seines Bruttoeinkommens muss man für Zuzahlungen ausgeben, bei chronisch Kranken sind es ein Prozent. Wer diese Grenze erreicht hat, kann sich bei der Kasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Versicherte der City BKK, die bereits am Jahresanfang reinen Tisch gemacht haben, und ein beziehungsweise zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an ihre Kasse überwiesen haben, müssen nach einem Wechsel nicht noch einmal zahlen. „Die Zahlung an die City BKK gilt auch für die neue Kasse“, betont Verbraucherschützerin Elß.

Die Verbraucherzentrale Berlin schaltet an diesem Mittwoch eine Hotline für Versicherte der City BKK. Zum Ortstarif können sich Betroffene von 10 bis 13 Uhr unter der Berliner Telefonnummer 21485-180 über ihre Rechte informieren.

Das Bundesversicherungsamt erreichen Sie unter 0228/619-0, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, www.bundesversicherungsamt.de.

Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner nimmt Beschwerden der Versicherten telefonisch unter der Berliner Nummer 9025-2010 von zehn bis 14 Uhr entgegen. Sie können aber auch auch eine Mail schicken an patientenbeauftragte@senguv.berlin.de

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