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Wirtschaft: Die Vorschläge der CDU/CSU

Die CDU will mit zwei Gesetzesänderungen Betrieben mehr Gestaltungsspielräume geben. Geändert werden soll das Tarifvertragsgesetz, in dem das Günstigkeitsprinzip geregelt ist.

Die CDU will mit zwei Gesetzesänderungen Betrieben mehr Gestaltungsspielräume geben. Geändert werden soll das Tarifvertragsgesetz, in dem das Günstigkeitsprinzip geregelt ist. Danach dürfen verbandsgebundene Betriebe vom Tarifvertrag nur abweichen, wenn das für den Arbeitnehmer günstiger ist. „Günstiger“ heißt: weniger Arbeit oder mehr Geld. Die Union will diese Definition erweitern. Im Gesetzentwurf heißt es, „bei dem Günstigkeitsvergleich sind die Beschäftigungsaussichten zu berücksichtigen“. Es kann also vom Tarifvertrag auch abgewichen werden, wenn Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden. Bislang ist das nur möglich, wenn Arbeitgeberverband und Gewerkschaft zustimmen. Nach dem Willen der Union reicht es, „wenn der Betriebsrat und die Belegschaft mit ZweiDrittel-Mehrheit“ zustimmen.

Zum Zweiten will die Union einen neuen Paragraphen 88 (a) ins Betriebsverfassungsgesetz einfügen, mit dem betriebliche Bündnisse für Arbeit erleichtert werden. Danach könnten Betriebsrat und Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen, wenn mindestens zwei Drittel der Belegschaft zustimmen. Die Vereinbarung wird nur dann unwirksam, wenn die Tarifvertragsparteien ein Veto einlegen. Tsp

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