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Wirtschaft: Die wichtigsten Begriffe aus dem Erbrecht

ss: Das gesamte Vermögen und die Schulden des Erblassers. Der Nachlass geht im Erbfall auf die Erben über.

ss: Das gesamte Vermögen und die Schulden des Erblassers. Der Nachlass geht im Erbfall auf die Erben über. Die haben sechs Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Vermächtnis: Der Anspruch eines im Testament Bedachten gegenüber dem oder den (anderen) Erben. Vermacht werden kann alles aus dem Nachlass (z.B. Immobilien oder Aktien). Das Vermächtnis ist eine gute Möglichkeit, bestimmte Erben oder NichtErben zielgerichtet zu bedenken.

Testame nt: Der letzte Wille des Erblassers. Das persönliche Testament muss eigenhändig handschriftlich abgefasst sein, den Namen des Erblassers, Ort, Datum und die vollständige Unterschrift enthalten. Es kann zu Hause aufbewahrt oder beim Amtsgericht in Verwahrung gegeben werden. Ein öffentliches Testament ist nicht handgeschrieben. Es wird vom Notar beurkundet und beim Amtsgericht verwahrt.

Pflichtteil : Ein gesetzliches Anrecht am Nachlass, das nahen Verwandten auch dann zusteht, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt worden sind. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder (auch nichteheliche), eventuell Enkel und Urenkel, Eltern und der Ehegatte. hwf

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