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Wirtschaft: Die WM gehört allen

Bundesgerichtshof lehnt Markenschutz ab

Karlsruhe - Im Streit um die exklusive Vermarktung der Fußballweltmeisterschaft hat der Weltfußballverband Fifa eine herbe Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Donnerstag den Markenschutz für den Begriff „Fußball WM 2006“ komplett ab. Damit setzte sich der Süßwarenhersteller Ferrero gegen die Fußballorganisation durch. Die Fifa kann die offiziellen WM-Sponsoren nun nicht davor bewahren, dass auch andere Unternehmen mit dieser Marke werben.

Ferrero-Anwalt Götz Jordan hatte der Fifa Missbrauch vorgeworfen. Die Organisation habe die Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, damit die offiziellen Sponsoren die Weltmeisterschaft werbemäßig ausschlachten könnten, sagte er vor dem BGH in Karlsruhe. „Ich meine, dass man dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann und muss.“

Die Vorgeschichte: Der Süßwarenhersteller Ferrero legt seinen Produkten seit der Fußballweltmeisterschaft in Spanien 1982 Sammelbilder von Kickern der deutschen Nationalelf mit dem Aufdruck „WM“ bei. Früher hatte die Fifa das nicht beanstandet, seit einiger Zeit jedoch versucht der Verband, Begriffe wie „WM“ oder „Weltmeisterschaft“ in Verbindung mit der Zahl des Jahres, in dem das Turnier stattfindet, als Marke zu schützen. Rigoros geht die Fifa gegen Firmen, die ohne Lizenzvertrag mit der WM werben, vor. Begründung: Der Verband müsse die Exklusivrechte schützen. Schließlich bezahlen allein die 15 Weltpartner und sechs nationalen Förderer für ihr Fifa- Sponsoring zusammen mehr als 600 Millionen Euro.

Die Bezeichnungen „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ hatte die Fifa für über 850 Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Dagegen ging Ferrero vor: Das Unternehmen beantragte beim Deutschen Patentamt die Löschung der Marken und bekam Recht.

Das Bundespatentgericht wiederum bestätigte die Entscheidung im vergangenen August nur zum Teil, wogegen Ferrero und die Fifa Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht haben. Während die Fifa das Markenrecht wieder für alle Produkte beantragte, wollte Ferrero alle noch geschützten Waren und Dienstleistungen löschen lassen.

Würde man den Begriff „Fußballweltmeisterschaft“ derart streng schützen, wie von der Fifa verlangt, dann könne man Markenschutz auch für Weihnachten und Ostern beantragen, merkte Rechtsanwalt Jordan vor Gericht an. Fifa-Anwalt Herbert Messer hielt dem entgegen, dass die WM 2006 eindeutig mit dem Weltfußballverband in Verbindung stehe. Ohnehin gebe es genug Ausweichmöglichkeiten: Süßwarenhersteller dürften beispielsweise „Weltmeisterschafts-Schokolade“ verkaufen, solange die geschützten Markenbegriffe nicht verwendet würden. Nach Angaben Jordans hingegen geht die FIFA „reihenweise“ mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Firmen vor.

Die Sammelbildchen mit den Nationalkickern in den Produkten „Hanuta“ und „Duplo“ gibt es übrigens schon seit vergangener Woche wieder. Da die Frage des Markenschutzes juristisch noch nicht abschließend geklärt war, umging Ferrero das Problem, indem auf den Verpackungen mit der nicht gesperrten Bezeichnung „Unser DFB-Team 2006“ geworben wird. HB/dpa

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