zum Hauptinhalt

Wirtschaft: „Die Zauberformel gegen Lohndumping gibt es nicht“

Herr Andres, Sie leiten die Task Force gegen den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit. Warum gibt es die?

Herr Andres, Sie leiten die Task Force gegen den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit. Warum gibt es die?

Nach der EUOsterweiterung ist diese Freiheit verstärkt missbraucht worden. Diese Missbräuche sollen offen gelegt und abgestellt werden.

Welche Missbräuche?

Zu den unbestrittenen Grundrechten in der Europäischen Union gehört die Freizügigkeit von Kapital, Waren, Dienstleistung und Menschen. Für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten gibt es aber bisher noch eine Übergangsfrist. Manche kommen aber trotzdem unter dem Siegel der Selbstständigkeit.Wenn sich ein polnischer Fliesenleger hier als selbstständig anmeldet, gehört dazu eigentlich ein Büro oder ein Telefon. Das ist in vielen Fällen nicht der Fall, sie sind faktisch Arbeitnehmer. Andere werden direkt von Subunternehmern nach Deutschland vermittelt.

Und was wollen sie gegen die Scheinselbstständigen tun?

Die Handwerkskammern sollen die Leute nicht ungeprüft in die Handwerksrolle eintragen. Die zuständigen Behörden müssen bei der Prüfung kooperieren. Das gilt beispielsweise für Finanzämter, Gewerbeämter und eben Handwerkskammern, die ja auch eine Gebühr von 150 Euro für jede Prüfung bekommen. Zum besseren Datenaustausch zwischen diesen Behörden bereiten wir derzeit eine Gesetzesinitiative vor.

Was gibt es sonst für Missbräuche?

Ein weiteres Problem beobachten wir insbesondere in der Fleischwirtschaft: Unternehmen aus den Beitrittsstaaten erbringen hier angeblich Dienstleistungen. Aber in Wahrheit handelt es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung. Alle Sozialversicherungsformulare sollen deshalb vor der Einreise nach Deutschland eines vermeintlich Selbstständigen zentral gesammelt und ausgewertet werden. Wenn es Briefkastenfirmen sind, dürfen die Leute nicht kommen, dabei wollen uns die Behörden der Herkunftsländer helfen. Außerdem wollen wir das Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten, damit für alle Arbeitnehmer der tarifliche Mindestlohn gilt.

In der Fleischwirtschaft gibt es aber keinen tariflichen Mindestlohn.

Die Zauberformel gibt es nicht. Es geht eben nur, wenn die Tarifvertragsparteien, insbesondere die Arbeitgeber, mitwirken. Einen gesetzlichen Mindestlohn will die Bundesregierung eigentlich nicht, wie die Arbeitgeber. Aber wer den auf Dauer nicht will, muss als Tarifvertragspartner für vernünftige Bedingungen sorgen. Ansonsten wäre ein gesetzlicher Mindestlohn auch nicht der Untergang des Abendlandes.

Das Gespräch führte F. Wisdorff.

Gerd Andres (54) ist Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister. Er leitet die Task force gegen den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false