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Wirtschaft: Die Zeit der Selbstläufer ist vorbei

In jüngster Zeit häufen sich die Berichte über Börsengänge junger Unternehmen und anstehende Kapitalerhöhungen bereits an der Börse gelisteter Gesellschaften.Bei Neuemissionen gibt es dabei für Anleger einige Grundregeln, die das Risiko, einen Flop ins Depot zu nehmen, deutlich senken.

In jüngster Zeit häufen sich die Berichte über Börsengänge junger Unternehmen und anstehende Kapitalerhöhungen bereits an der Börse gelisteter Gesellschaften.Bei Neuemissionen gibt es dabei für Anleger einige Grundregeln, die das Risiko, einen Flop ins Depot zu nehmen, deutlich senken.Dazu gehört, daß Interessenten nie blind zugreifen sollten.Der Erfolg vieler Börsenneulinge am Neuen Markt mag den einen oder anderen Aktienfan dazu animieren, bei jeder Emission mitzumachen.Doch auch an der Frankfurter Wachstumsbörse ist die Zeit der "Selbstläufer" vorbei.Wichtig ist es, sich vor der Ordererteilung, der sogenannten Zeichnung, über das Unternehmen zu informieren - zum Beispiel durch Pressemeldungen oder über das Internet.Hauptaugenmerk gilt dabei der "Story" des Börsenkandidaten.Also zum Beispiel, mit welchen Produkten oder Dienstleistungen das Unternehmen in den nächsten Jahren Geld verdienen will und welche Marktperspektiven es dafür gibt.Außerdem gilt: Das frische Kapital sollte nach Möglichkeit vollständig dem Unternehmen selbst zugute kommen.Finger weg von Aktien, bei denen die Altgesellschafter Kasse machen und ihren Anteil verkaufen.

Auch die Marktstimmung spielt eine nicht unbedeutende Rolle für den Erfolg einer Emission.Die jüngsten Börsengänge zeigen, daß es Neulinge aus Traditionsbranchen wie zum Beispiel Bau oder Konsum zur Zeit schwer haben bei ihrem Debüt - auch wenn sie ordentliche Geschäftszahlen präsentieren.Börsianer stehen zur Zeit auf High-tech-Gesellschaften mit Zukunftsperspektive.Wichtig sind natürlich auch die Konditionen der Emission.Das Verhältnis vom Emissionspreis zum Gewinn pro Aktie - das sogenannte Kurs-/Gewinn-Verhältnis (KGV) - sollte nicht höher liegen als das vergleichbarer Unternehmen, die bereits an der Börse gehandelt werden.Generell gilt aber: Wachstumsunternehmen können ein höheres KGV verlangen als der allgemeine Marktdurchschnitt.

Der potentielle Käufer sollte sich auch damit beschäftigen, in welchem Marktsegment der Neuling startet.Der Freiverkehr ist der am wenigsten regulierte Markt.Die Anforderungen im Amtlichen Handel und am Neuen Markt sind dagegen relativ hoch.Entschließt er sich zu zeichnen, muß er seiner Bank einen entsprechenden Auftrag erteilen.Dazu gehört neben der Stückzahl auch die Abgabe eines Preisgebots, wenn das Unternehmen seine Aktien im sogenannten Bookbuilding-Verfahren verkauft - was zunehmend der Fall ist.Dabei gibt der Emittent in einer Art Auktionsverfahren den Kaufinteressenten eine Preisspanne vor, innerhalb der sie ihre Gebote abgeben können.Aufgrund des großen Interesses bei vielen Neuemissionen heißt das für Zeichner, die auf jeden Fall dabeisein wollen: Sie müssen oben mitbieten.Dadurch kommen sie allerdings nicht automatisch zum Zuge.Bei den jüngsten Börsengängen überstiegen die Orders regelmäßig die Zahl der zur Verfügung stehenden Aktien.Um die Zuteilung gibt es deshalb regelmäßig Ärger (siehe Artikel oben).

Derlei Probleme gibt es bei einer Kapitalerhöhung nicht.In der Regel steht den alten Aktionären dabei ein sogenanntes Bezugsrecht zu.Hier gilt das gleiche wie bei Neuemissionen: Ob es sich lohnt zu kaufen, hängt von den Zukunftsaussichten des Unternehmens ab.Allerdings spielen auch die Konditionen der Kapitalerhöhung eine Rolle, also Bezugskurs, -verhältnis und der Zeitpunkt, ab dem die neuen Papiere dividendenberechtigt sind.Faustregel: Je niedriger der Bezugskurs der jungen Aktien, desto größer das Interesse der Anleger.Natürlich sind die Aktionäre nicht verpflichtet, bei der Kapitalerhöhung mitzuziehen.Sie können ihre Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist von zwei Wochen auch verkaufen.Der Erlös ist steuerfrei.

PETER HEIN

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