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Wirtschaft: "Die Zinsen sind niedrig - lohnt sich der Abschluß eines Bausparvertrags?"

Die vier Bausparexperten am Tagesspiegel-Lesertelefon hatten viel zu tun.Jürgen Baier, Franz Frankl, Clemens Horn und Holger Paschke beantworteten zwei Stunden lang Ihre Fragen rund um das Thema Bausparen und Finanzieren.

Die vier Bausparexperten am Tagesspiegel-Lesertelefon hatten viel zu tun.Jürgen Baier, Franz Frankl, Clemens Horn und Holger Paschke beantworteten zwei Stunden lang Ihre Fragen rund um das Thema Bausparen und Finanzieren.Hier eine kurze Auswahl

FRAGE: Ich möchte meine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegen.Gibt es dafür eigentlich noch die Arbeitnehmersparzulage?

ANTWORT: Für Einzahlungen bis zu 936 DM im Jahr gibt es eine Arbeitnehmersparzulage von zehn Prozent.Darüber hinaus wird seit Anfang diesen Jahres im Rahmen des Beteiligungssparens eine weitere Anlage von bis zu 800 DM etwa in einem Aktienfonds mit 20 Prozent in den alten und mit 25 Prozent in den neuen Ländern gefördert.Die Fördergrenzen liegen für Verheiratete bei 70 000 DM und für Ledige bei 35 000 DM zu versteuerndes Einkommen.

FRAGE: Ich möchte mir eine Altimmobilie kaufen.Bekomme ich hierfür auch die Eigenheimzulage?

ANTWORT: Ja.Für eine Altimmobilie bekommen Sie eine Eigenheimzulage von maximal 2500 DM im Jahr (bei Neubauten sind es bis zu 5000 DM) acht Jahre lang.Dazu bekommen Sie ein Baukindergeld von 1500 DM pro Kind und Jahr, ebenfalls acht Jahre lang.

FRAGE: Mein Bausparvertrag läuft erst seit fünf Jahren.Ich möchte die Mittel für eine Sanierung einsetzen.Muß ich damit warten, bis der Vertrag aus der Bindefrist ist?

ANTWORT: Nein.Die Bindefrist von zur Zeit sieben Jahren gilt nur dann, wenn Sie die Mittel nicht wohnwirtschaftlich einsetzen.

FRAGE: Ich habe ein Baugrundstück geerbt.Reicht das Grundstück als Finanzierungsanteil für ein Eigenheim?

ANTWORT: Finanzierungsinstitute gehen von einem Eigenkapitalanteil von 20 bis 25 Prozent der Gesamtkosten aus.Dabei zählt das eigene baureife Grundstück zu den Eigenmitteln ebenso wie etwa Eigenleistungen, die Sie in das Bauvorhaben mit einbringen.

FRAGE: Lohnt sich bei den niedrigen Zinsen überhaupt ein Bausparvertrag?

ANTWORT: Wenn Sie später bauen oder ein Haus kaufen wollen auf jeden Fall.Zur Zeit bekommen Sie bei der Bausparkasse auf Ihr Angespartes sehr attraktive Zinsen und mit der staatlichen Förderung erzielen Sie eine Rendite um die sieben Prozent.Außerdem sichern Sie sich den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen in der Zukunft.

Der Staat muß sparen.Ist damit zu rechnen, daß auch die Eigenheimförderung dem Rotstift zum Opfer fällt?

ANTWORT: Nein.Denn Anfang 1996 wurde mit der Eigenheimzulage die Förderung so ausgestaltet, daß insbesondere untere und mittlere Einkommen davon profitieren.Die Eigenheimförderung ist auch ein Anliegen der jetzigen Regierung.Es ist aber zu erwarten, daß die relativ hohen Einkommensgrenzen angepaßt werden.

FRAGE: Mein Bausparvertrag läuft bereits zehn Jahre.Das Haus, das ich mit den Mitteln renovieren wollte, habe ich verkauft.Was passiert mit dem Vertrag?

ANTWORT: Da Ihr Vertrag aus der gesetzlichen Bindefrist ist, können Sie ihn jederzeit auflösen und über den Guthabenanteil frei verfügen.In diesem Fall gibt es eine Wartefrist bis zu sechs Monaten.

FRAGE: Ich werde bald mein Haus sanieren müssen.Dafür möchte ich jetzt einen Bausparvertrag abschließen.Ich bin verheiratet und verdiene etwa 85 000 DM im Jahr.Bekomme ich da noch die Wohnungsbauprämie?

ANTWORT: Verheiratete dürfen bis zu 100 000 DM und Ledige bis zu 50 000 DM verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen.Dabei handelt es sich jeweils um das zu versteuernde Einkommen.Verheiratete bekommen zehn Prozent auf eine maximale Einzahlung von 2000 DM im Jahr.Bei Ledigen sind es zehn Prozent auf 1000 DM.

FRAGE: Mein Vertrag läuft bereits seit einigen Jahren.Kann ich die Zuteilung beschleunigen?

ANTWORT: Wichtig für die Zuteilung ist, daß Sie die Mindestansparung erreicht haben.Das können Sie durch Sonderzahlungen, eine erhöhte Einzahlung oder aber eine Teilung oder Herabsetzung des Vertrages beschleunigen.

FRAGE: Bei mir steht eine Finanzierung an.Soll ich gleich eine längere Festschreibung wählen oder lieber warten?

ANTWORT: Natürlich kann der Zins auch noch einmal etwas nachgeben.Bedenken Sie allerdings, daß die Zinsen bei uns zur Zeit einen historischen Tiefststand haben.Deswegen empfehlen die meisten Experten eine möglichst langfristige Festschreibung, mindestens zehn Jahre.

FRAGE: Mein neues Eigenheim wird demnächst fertig.Wann und wo beantrage ich die Eigenheimzulage?

ANTWORT: Die beantragen Sie nach dem Einzug beim örtlichen Finanzamt.Die Zahlungen für das erste Jahr erfolgen nach Antragstellung.Die Förderung für die folgenden sieben Jahr werden automatisch am 15.März eines jeden Jahres überwiesen.

FRAGE: Ich habe mein Haus verkauft und möchte jetzt eine Eigentumswohnung erwerben.Bekomme ich auch dann die Eigenheimzulage, wenn ich für das Haus die Abschreibungen nach Paragraph 10e genutzt habe?

ANTWORT: Förderungen dieser Art bekommt jeder nur einmal in seinem Leben.Ehepaare zweimal.Wenn Sie also verheiratet sind und die Förderung erst einmal in Anspruch genommen haben, bekommen Sie jetzt die Eigenheimzulage.

FRAGE: Ich möchte gern für meinen Enkel einen Bausparvertrag abschließen.Worauf ist dabei zu achten?

ANTWORT: Wenn Ihr Enkel über 16 Jahre alt ist, kann er bereits selbst eine eigene Wohnungsbauprämie bekommen.Wenn er jünger ist, sollten Sie den Vertrag zunächst im eigenen Namen abschließen und diesen dann später auf Ihren Enkel übertragen.Um sicher zu gehen, daß Ihr Enkel in jedem Fall in den Genuß des Vertrages kommt, sollten Sie ihn als Begünstigten in den Vertrag eintragen lassen.

FRAGE: Ich plane, das Haus, in dem ich jetzt zur Miete wohne, in den kommenden Jahren zu erwerben.Lohnt es sich im Hinblick darauf, jetzt einen Bausparvertrag abzuschließen?

ANTWORT: Das lohnt sich in jedem Fall.Denn einerseits bekommen Sie auf Ihr Guthaben eine gute Rendite und andererseits sichern Sie sich für die Zukunft ein zinsgünstiges Darlehen.Damit wissen Sie jetzt schon, was Sie bei dem Kauf an Zinsen zahlen müssen, unabhängig von den Marktbedingungen, die dann gegeben sind.

FRAGE: Mein Bausparvertrag kommt demnächst zur Zuteilung.Kann ich die Mittel auch dafür nutzen, um mir ein Haus in Spanien zu kaufen?

ANTWORT: Das ist ohne weiteres möglich.Die Absicherung des Darlehens wird allerdings von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich gehandhabt.Fragen Sie also bei Ihrer Bausparkasse nach.

FRAGE: Muß ich die Mittel aus meinem Bausparvertrag eigentlich in jedem Fall für Baumaßnahmen nutzen?

ANTWORT: Wenn Ihr Vertrag aus der gesetzlichen Bindefrist ist und Sie auf das Darlehen verzichten, können Sie Ihren Guthabenanteil frei verwenden.Sie können sich also ein Auto davon kaufen oder einen schönen Urlaub machen.

FRAGE: Mein Bausparvertrag läuft bereits seit 1993.Ich habe immer regelmäßig eingezahlt.Jetzt droht mir der Verlust des Arbeitsplatzes.Damit wird es finanziell eng.Was mache ich dann mit meinem Bausparvertrag?

ANTWORT: Sie können die Besparung Ihres Vertrages jederzeit herabsetzen oder auch ganz aussetzen.Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.Ihr Vertrag kommt lediglich später zur Zuteilung.Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeitslos sind, können Sie den Vertrag auch ganz auflösen.

FRAGE: Ich brauche meine Bausparmittel nicht und möchte den Vertrag gern auf meinen Sohn übertragen.Was passiert mit dem Darlehensanspruch?

ANTWORT: Mit der Übertragung des Vertrages geht auch der Darlehensanspruch auf Ihren Sohn über.Allerdings muß er die Mittel dann auch in jedem Fall wohnwirtschaftlich einsetzen.

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