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Wirtschaft: DIHT: Mehr Steuerbegünstigungen für den Mittelstand gefordert

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) fordert weitere steuerliche Verbesserungen für den Mittelstand. DIHT-Steuerexperte Alfons Kühn sagte am Montag in Berlin, es sei "absolut unabdingbar", dass die geplante Wiedereinführung des halben Steuersatzes beim Verkauf eines Betriebes rückwirkend in Kraft gesetzt werde.

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) fordert weitere steuerliche Verbesserungen für den Mittelstand. DIHT-Steuerexperte Alfons Kühn sagte am Montag in Berlin, es sei "absolut unabdingbar", dass die geplante Wiedereinführung des halben Steuersatzes beim Verkauf eines Betriebes rückwirkend in Kraft gesetzt werde. Es könne nicht hingenommen werden, dass Mittelständler, die ihre Firma in den Jahren 1999 und 2000 verkauft hätten, in eine "Gerechtigkeitslücke" fielen, sagte er zum bisherigen Entwurf des Steuerkorrektur-Gesetzes. Es müsse ein nahtloser Übergang zu der bis Ende 1998 geltenden Regelung erreicht werden. Die bisherigen Gespräche mit Politikern der rot-grünen Koalition stimmten ihn aber "sehr optimistisch", dass die Forderung auch erfüllt werde, sagte Kühn.

Einwänden, dass eine nahtlose Anschlussregelung den vorgegebenen Kostenrahmen sprengen könnte, hielt er entgegen, dass die rückwirkende Inkraftsetzung nur Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe verursachen werde, da es in dieser Zeit nur wenige Verkäufe gegeben habe. Wer eine Betriebsaufgabe geplant habe, habe sie oft in die Zeit vor Auslaufen der alten Regelung vorverlegt. Die Regelung, dass Unternehmer bei Geschäftsaufgaben aus Altersgründen den Verkaufserlös nur zur Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes versteuern müssen, war zum 1. Januar 1999 unter dem damaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine (SPD) abgeschafft worden. Sie wurde durch die so genannte Fünftelungsregelung ersetzt. Dabei wird der Gewinn rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression abzumildern. Der halbe Steuersatz ist aber in vielen Fällen günstiger für den Steuerzahler. Jetzt sollen die Unternehmer auf Antrag wählen können, nach welchem Verfahren sie besteuert werden wollen.

Der DIHT sprach sich außerdem dafür aus, die Begrenzung des halben Steuersatzes auf mindestens den Eingangssteuersatz von 19,9 Prozent und die Beschränkung auf Gewinne von bis zu zehn Millionen Mark fallen zu lassen.

Außerdem dürfe der halbe Steuersatz nicht nur für Unternehmer gelten, die aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern auch für Handelsvertreter und deren Abfindungen. Kühn unterstützte damit auch die Forderung der Grünen, den Steuersatz auch für Arbeitnehmerabfindungen wieder einzuführen. Dies lehnt Finanzminister Hans Eichel (SPD) bislang ab. Der DIHT-Steuerexperte forderte die Finanzverwaltungen der Länder und den Bund darüber hinaus auf, die Wirtschaft wie versprochen in die Überarbeitung der Abschreibungstabellen mit einzubeziehen. Die Verwaltungen hielten sich bedeckt und hätten noch nicht zu Gesprächen eingeladen, kritisierte Kühn. Die Verlängerung der Nutzungsdauer soll 3,5 Milliarden Mark bringen und dient der Gegenfinanzierung der Steuerreform.

Kühn sagte, es gebe nach wie vor Bestrebungen, die Lebensdauer von Wirtschaftsgütern zur Grundlage der Abschreibungstabellen zu machen. Sinnvoll sei aber nur, die betriebswirtschaftliche Werthaftigkeit anzusetzen. So hat etwa ein Computer eine durchaus lange Lebensdauer, er kann aber bereits nach einem Jahr technisch überholt sein.

Außerdem forderte der DIHT weitere Änderungen an der Unternehmensbesteuerung, die sich vor allem auf grenzüberschreitende Aktivitäten beziehen. Es könne zum Beispiel nicht so bleiben, dass Gewinne, die vom Ausland ins Inland transferiert werden, mit 38 Prozent nachbesteuert würden. Dabei werde nicht berücksichtigt, dass es im Ausland günstigere Regelungen gebe. Der DIHT fordert, zumindest zu dem ursprünglich vorgesehenen Steuersatz von 25 Prozent zurückzukehren.

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