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Diskriminierung: Gleiches Recht für alle

Das Antidiskriminierungsgesetz zeigt allmählich Wirkung – doch viele Unternehmen tun sich damit noch schwer.

Berlin - Die Deutsch-Türkin Yesim Fadia hat ihren Glauben zurückgewonnen. Ihren Glauben an den deutschen Rechtsstaat. Seitdem das Arbeitsgericht Hamburg jüngst geurteilt hat, dass die Muslimin bei ihrer Jobsuche vom Diakonischen Werk diskriminiert wurde, fühlt sie sich wieder gerecht behandelt. „Das Urteil beruhigt mich“, sagt Fadia.

Dass die 45-Jährige Recht bekam, hat sie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verdanken. Die Bestimmung, gemeinhin auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, verbietet es, dass Menschen aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Sexualität, ihrer Behinderung oder wegen ihrer Religion benachteiligt werden. Im Fall Fadia urteilten die Richter in erster Instanz, dass die Muslimin wegen ihrer Religion benachteiligt wurde. Denn weil Fadia nicht bereit war zum Christentum zu konvertieren, lehnte die Diakonie sie ab. Die Einrichtung muss nun knapp 4000 Euro Schadenersatz zahlen. Damit könnte der Fall zum Präzedenzfall werden – sollte die Diakonie nicht noch in Berufung gehen.

Der Fall Fadia verdeutlicht, dass das AGG rund anderthalb Jahre nach seiner Einführung zunehmend seine Wirkung zeigt – sehr zum Unmut vieler Unternehmen. Denn Regeln im Arbeitsrecht, die vorher glasklar gewesen zu sein schienen, können aufgrund des AGG angefochten werden. So war etwa im Streitfall zwischen Yesim Fadia und der Diakonie vorher noch völlig offen, ob die Deutsch-Türkin gewinnen würde. Denn eigentlich schützt eine Kirchenklausel religiöse Institutionen vor solchen Fällen. In der Klausel steht, dass christliche Einrichtungen trotz des AGG ihre Beschäftigten weiterhin mit Rücksicht auf deren Religion auswählen dürfen, soweit dies im Hinblick auf ihre Tätigkeit gerechtfertigt ist. Bei der Stelle als Integrationslotse für arbeitslose Migranten, auf die sich Fadia bewarb, sei das nicht der Fall, urteilte das Gericht.

„Mit dem AGG gibt es eine neue Anspruchsgrundlage, auf die man sich berufen kann“, sagt Karin Aust-Dodenhoff, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. „Das sorgt für Bewegung.“ Nach wie vor habe es durch das AGG zwar keine Welle von Klagen gegeben, wie ursprünglich von der Wirtschaft befürchtet. So würden nur etwa 0,1 Prozent aller in Berlin behandelten Fälle einen AGG-Bezug haben. Aber manche Normen des Arbeitsrechts stünden mit dem AGG im Widerspruch und würden nun Schritt für Schritt neu geregelt werden müssen.

Arbeitsrechtler Stefan Lingemann von der Kanzlei Gleiss Lutz in Berlin geht deutlich weiter. „Spektakuläre Fälle wie der von Yesim Fadia wecken Begehrlichkeiten“, meint er. „Die Klagen werden sich in Zukunft häufen, wenn einige sehen, dass man damit Erfolg haben kann“, nimmt Lingemann an.

Diese Vorstellung ist für Roland Wolf, Abteilungsleiter Arbeitsrecht bei derArbeitgebervereinigung BDA, ein Horror. „Wir haben schon jetzt durchweg beunruhigende Erfahrungen mit dem Gesetz gemacht“, sagt Wolf. Nein, eine Flut von Klagen hätte es zwar tatsächlich nicht gegeben, räumt er ein, aber „das Schlimme ist der hohe bürokratische Aufwand“. Denn seitdem das AGG in Kraft ist, seien die Unternehmen vorsichtiger geworden. Sie schulen zum Beispiel ihre Mitarbeiter mit Personalverantwortung speziell darauf, dass sie in keine AGG-Falle tappen – sei es bei der Schaltung von Stellenanzeigen oder im Vorstellungsgespräch. „Das kostet alles viel Geld“, erklärt Wolf. Hinzu käme, dass es immer wieder Scheinbewerber gebe, die Stellenanzeigen bewusst nach diskriminierungsrelevanten Schwächen absuchten, um dann klagen zu können. All diese Dinge müssten Arbeitgeber beachten, was einen enormen Aufwand bedeute.

In den vergangenen Monaten hätte es einige für die Arbeitnehmerseite erfolgreiche Urteile gegeben, sagt Arbeitsrechtler Lingemann. „Immer mehr Menschen werden versuchen, da aufzuspringen“, vermutet er.

Seiner Ansicht nach werden vor allem Streitigkeiten zunehmen, in denen es um das Geschlecht, um eine Behinderung oder das Alter geht. „Das wird für weitere Unsicherheiten in den Unternehmen sorgen.“

Martina Köppen, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ist da anderer Meinung. „Es gab bisher keine Klagewelle und es wird auch keine geben“, ist sie sich sicher. Im Arbeitsrecht scheuten die meisten Leute Rechtsstreitigkeiten und würden sich lieber gütlich einigen. Die wenigen Fälle, die letztendlich vor einem Gericht landen, bewertet Köppen als positiv. „Denn nur so kann das Gesetz ein Gesicht bekommen“, sagt sie.

Aus Sicht der Gewerkschaften geht es gar nicht so sehr darum, dass mithilfe des AGG noch viele arbeitsrechtliche Kämpfe gewonnen werden müssten. „Der größte Erfolg des Gesetzes besteht doch darin, dass sich die Unternehmen jetzt wirklich mit dem Thema Diskriminierung auseinandersetzen müssen, dass sie ihre bisherige Personalpolitik überdenken“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim DGB.

Doch Yesim Fadia ist das nicht genug. „Es gibt viele hunderte Fälle, die nicht ans Licht kommen, weil die Leute sich nicht trauen“, sagt sie. „Toll wäre es, wenn mein Fall eine Signalwirkung hätte und sich Leute, die ungerecht behandelt werden, wehren“, sagt Fadia. „Das AGG muss noch richtig bekannt werden und das geht nur, wenn es möglichst viele Rechtsprechungen gibt.“

Yasmin El–Sharif

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