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Wirtschaft: Doc Morris scheitert mit Rabatt-Klage

Die holländische Versandapotheke Doc Morris ist mit dem Versuch gescheitert, von Schering Rabatte einzufordern. Das Berliner Sozialgericht wies eine entsprechende Klage auf Zahlung von rund 65 000 Euro ab.

Die holländische Versandapotheke Doc Morris

ist mit dem Versuch gescheitert, von Schering Rabatte einzufordern. Das Berliner Sozialgericht wies

eine entsprechende Klage auf Zahlung von rund 65 000 Euro ab. Doc Morris habe nicht die für eine Erstattung notwendige

Zulassung nach dem deutschen Apothekengesetz besessen, hieß es (Az.: S 89 KR 2244/03). Doc Morris legte Berufung ein.

Die Internet-Apotheke hatte 2003 und 2004 Medikamente von Schering an deutsche Kassenpatienten abgegeben. Da diese von deutschen Kassenärzten verordnet waren, konnte Doc Morris die Bezahlung direkt von den gesetzlichen Kassen verlangen. Seit dem 1. Januar 2003 dürfen die Kassen generell einen Abschlag von jeweils sechs Prozent von den Arzneimittelrechnungen der Apotheken abziehen. Apotheken können sich diesen Abschlag von den Herstellern erstatten lassen. Schering verweigerte Doc Morris aber die Erstattung. Zu Recht, sagten jetzt die Richter. Tsp

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