Wirtschaft : Doch kein Geschenk für die Studenten Ausbildungskosten nur begrenzt absetzbar

06.11.2011 20:58 UhrVon A.Burchard/H.Jahberg
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Auszubildende und Studenten haben sich zu früh gefreut. Sie hatten nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom August gehofft, ihre Ausgaben fürs Erststudium oder die Ausbildung in vollem Umfang und nachträglich als Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können. Jetzt ist die Enttäuschung groß: Die schwarz-gelbe Koalition hat ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Der Bundestag verabschiedete Ende Oktober eine Regelung, nach der die Ausbildungskosten – wie bisher – nur als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Für 2004 bis 2010 soll es bei der alten Rechtslage bleiben, dass maximal 4000 Euro im Jahr geltend gemacht werden können, ab dem 1. Januar 2012 soll dieser Betrag auf 6000 Euro steigen.

Da Sonderausgaben aber im Gegensatz zu den Werbungsausgaben nicht mit dem späteren Gehalt verrechnet werden können, profitieren von dem Trostpflaster nur diejenigen, die schon jetzt neben dem Studium arbeiten. Ende November ist der Bundesrat am Zug, in Koalitionskreisen gilt seine Zustimmung aber nur noch als Formsache.

Die Opposition und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen die neue Regelung. Sie verhindere ungerechte Einzelfallentscheidungen und milliardenschwere Steuerausfälle. GEW-Hochschulexperte Andreas Keller fordert vom Bund jedoch, die gesparten Kosten in das Bafög zu leiten: „Einkommensschwache Studierende müssen ihre Ausbildungsförderung während des Studiums bekommen, wenn sie das Geld brauchen.“ Dagegen ärgert sich das Deutsche Studentenwerk (DSW) über den Umgang mit den Studierenden. Dass „nach dem Hü durch den Bundesfinanzhof“ das „Hott durch die Bundesregierung“ kommen würde, sei zu erwarten gewesen, sagt DSW-Präsident Rolf Dobischat. Der Bund hätte den Studierenden aber gleich sagen sollen, dass die Absetzbarkeit nicht im erwarteten großen Umfang kommen werde.

Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, hält das Vorgehen der Regierung, die sich wieder einmal über den Bundesfinanzhof hinwegsetzt,für „hanebüchen“. Er rät Studenten und Auszubildenden, jetzt noch ihre Kosten als Verlustvorträge bei den Finanzämtern geltend zu machen – rückwirkend für die letzten vier Jahre.

„Sollten sich die Behörden mit Blick auf das neue Gesetz weigern, die Verluste anzuerkennen, sollten die Betroffenen Einspruch einlegen“, rät Wawro. Wawro glaubt, dass die Sache letztlich beim Bundesverfassungsgericht landen wird. Sollte Karlsruhe die Regelung für unwirksam erklären, würden die Betroffenen, die jetzt Einspruch einlegen, davon profitieren. Mit Klagen gegen die Neuregelung rechnet auch der Bundesfinanzhof. „Das landet wieder bei uns“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Wendt dem Tagesspiegel. A.Burchard/H.Jahberg

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