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Wirtschaft: Dokumentiert

Die Stellungnahme der Bundesbank zur Neubewertung der Goldreserven1.Dem gesetzlichen Rahmen in Deutschland entsprechend bilanziert die Bundesbank bisher nach dem Niederstwertprinzip.

Die Stellungnahme der Bundesbank zur Neubewertung der Goldreserven

1.Dem gesetzlichen Rahmen in Deutschland entsprechend bilanziert die Bundesbank bisher nach dem Niederstwertprinzip.Nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand im EWI zeichnet sich für die EZB bzw.für die Konsolidierte Bilanz des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) eine Bewertung zu Marktpreisen ab, bei der nicht realisierte Bewertungsgewinne allerdings nicht ausgeschüttet, sondern in ein Neubewertungskonto eingebracht werden.Über die Bewertungsmethode in der Währungsunion entscheidet verbindlich erst der EZB-Rat.Das gilt auch für die Bewertung des von den nationalen Notenbanken auf die EZB zu übertragenden Teils der Reserven.(...) 2.Das vorgelegte Konzept des Bundesfinanzministeriums für die Jahre 1997 und 1998 entspricht nicht den für das ESZB vorgesehenen Regelungen, da es die Neubewertung der Reserven mit einer Ausschüttung nicht realisierter Gewinne verbindet. 3.Mit dem Eintritt in die EWU ändern sich die Aufgaben der Bundesbank.Dann sollte auch die Neuregelung der Bewertungsvorschriften (...) wirksam werden.(...) In diesem Zusammenhang kann dann auch eine geldpolitisch vertretbare Ausschüttung vorgesehen werden.Es obliegt dem Gesetzgeber, die dafür erforderliche Gesetzeslage zu schaffen.Der Zentralbankrat hält es in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzministerium für richtig, diese Ausschüttung ausschließlich zur Rückführung der Schulden des Erblastentilgungsfonds zu verwenden.Die im Konzept des Bundesfinanzministeriums bisher vorgesehene detaillierte Sonderregelung für 1997 und 1998 kann als Eingriff in die eigenverantwortliche Bilanz und insoweit in die Unabhängigkeit der Bundesbank angesehen werden.(...) 4.Bei einer Ausschüttung noch 1997, dem Referenzjahr für die Auswahl der EWU-Teilnehmerländer, besteht die Gefahr der Einbuße an Vertrauen in die Stabilität der künftigen europäischen Währung.Bundesregierung und Bundesbank haben bisher stets betont, daß die Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages glaubwürdig und dauerhaft erfüllt werden müssen, um die Währungsunion auf eine solide Grundlage zu stellen.Eine formale Erfüllung der fiskalpolitischen Kriterien durch die Ausschüttung des Neubewertungsgewinns wird aus der Sicht der Bundesbank diesen Anforderungen nicht gerecht.Zu einer nachhaltigen Verbesserung der öffentlichen Finanzen kann die Ausschüttung nur einen begrenzten Beitrag leisten.Dagegen wären negative Rückwirkungen auf die Interpretation der Beitrittskriterien und die stabilitätspolitische Glaubwürdigkeit der Auswahl des Teilnehmerkreises im Mai 1998 kaum zu vermeiden. 5.Eine Ausschüttung stiller Reserven wäre je nach Größenordnung geldpolitisch beherrschbar.Wird sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben, bedeutet dies ein Eingriff in die Geldpolitik der Bundesbank.Eine solche Maßnahme stünde im Widerspruch sowohl zur deutschen Tradition als auch zu den Vorstellungen des Maastricht- Vertrages über die Unabhängigkeit der Notenbanken."

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