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Wirtschaft: Doppelte Haushaltsführung zwei Jahre absetzbar

MÜNCHEN (AP).Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zur doppelten Haushaltsführung gezwungen sind, dürfen die daraus entstehenden Mehrkosten höchstens zwei Jahre von der Steuer absetzen.

MÜNCHEN (AP).Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zur doppelten Haushaltsführung gezwungen sind, dürfen die daraus entstehenden Mehrkosten höchstens zwei Jahre von der Steuer absetzen.Der Bundesfinanzhof in München hat diese seit Anfang 1996 geltende Neuregelung in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil für verfassungsgemäß erklärt.Danach gilt die zeitliche Begrenzung auch für Fälle, in denen die doppelte Haushaltführung schon vor dem 1.Januar 1996 bestand.Da Familienheimfahrten auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzbar blieben, seien Berufstätige bei doppelter Haushaltsführung nicht gegenüber Berufspendlern benachteiligt, entschied der sechste Senat.Zugleich bestätigte das oberste deutsche Finanzgericht, daß berufstätige Ehepaare ihre Kinderbetreuungskosten anders als Alleinerziehende nicht steuerlich geltend machen können.Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar, das die Kosten für die Betreuung seines minderjährigen Sohnes absetzen wollte, unter anderem das Grundrecht auf Berufsfreiheit ins Feld geführt.(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof, VI R 94/96, Urteil vom 5.12.97)

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