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Wirtschaft: Doppelte Sicherung

Im Vertrag sind zwei Kündigungstermine vorgesehen. Wenn bis zum 15.

Im Vertrag sind zwei Kündigungstermine vorgesehen. Wenn bis zum 15. Dezember nicht die Betriebsfähigkeit des Systems nachgewiesen ist, kann der Bund zum ersten Mal aussteigen. Danach hat er laut Vertrag die Wahl, Schadenersatz zu fordern oder die so genannte „Call Option“ zu ziehen und die Mautgesellschaft selbst zu übernehmen. Dann müssten neue Betreiber gesucht und eine finanzielle Einigung mit DaimlerChrysler, Deutsche Telekom und Cofiroute getroffen werden. Laut Vertrag stehen dem Staat allerdings alle Gebrauchsrechte an dem aufgebauten System zu. Dies würde im Extremfall einen Totalverlust für die Konsortiumsmitglieder bedeuten. Toll Collect darf sein Mautsystem ohne Einwilligung Stolpes auch nicht anderen Ländern anbieten. Der Bund kann sich auch entscheiden, nur Teile des Systems zu übernehmen, beispielsweise die Brücken an den Autobahnen. Nach den gesetzlichen Regelungen über öffentliche Ausschreibungen muss dann aber das Mautsystem komplett neu ausgeschrieben werden.

Der zweite Kündigungstermin ist der 31. Mai 2004. Dieser Termin gilt für den Fall, dass bis dahin die vorläufige Betriebserlaubnis durch das Bundesamt für den Güterverkehr noch nicht erteilt ist, weil zum Beispiel die technischen Probleme noch zu gravierend sind. fo/hop

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