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Wirtschaft: Dreifache Kontrolle

Das Bundeskartellamt ist nach dem Gesetz verpflichtet, Preisabsprachen und Missbrauch von Marktmacht durch Unternehmen zu untersuchen und zu unterbinden. Das gilt für alle Branchen und damit auch für Energieversorger.

Das Bundeskartellamt ist nach dem Gesetz verpflichtet, Preisabsprachen und Missbrauch von Marktmacht durch Unternehmen zu untersuchen und zu unterbinden. Das gilt für alle Branchen und damit auch für Energieversorger. Nicht zuständig sind die Wettbewerbshüter für die Überprüfung der Endkundenpreise für Strom und Gas. Diese so genannten Tarifpreise genehmigen die Wirtschaftsminister der Bundesländer . Jeder neue Tarif muss den Ministerien vorgelegt werden, bevor er in Kraft tritt. Wenn der neue Energieregulierer, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) , im Laufe des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnimmt, muss das Kartellamt seine Kompetenz zur Überwachung der Netzentgelte abgeben. Diese Aufgabe übernimmt die RegTP. Zur Zeit wird zwischen Bund und Ländern noch verhandelt, ob die Länder neben der RegTP künftig stärker in die Netzkontrolle eingebunden werden sollen, etwa bei Stadtwerken und Regionalversorgern oder ob die Landesbehörden ihre Kompetenzen ganz aufgeben sollen. fo

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